Energieversorger dürfen die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses nicht ohne Weiteres auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen. So sieht es die Verbraucherzentrale Niedersachsen und hat deshalb die Braunschweiger BS Energy abgemahnt.
Der niedersächsische Regionalversorger hat als Reaktion darauf eine Unterlassungserklärung abgegeben, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Eine Anfrage der ZFK an BS Energy blieb bis Redaktionsschluss am vergangenen Freitag unbeantwortet.
Der Energieversorger habe für den Rückbau des Fernwärme-Hausanschlusses, nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe, Beträge von bis zu 34.510 Euro (brutto) in Rechnung gestellt, heißt es weiter. Alternativ wurde angeboten, lediglich den Anschluss zu trennen, ohne die Leitung zurückzubauen. Dafür seien Kosten von 5831 Euro in Aussicht gestellt worden. In beiden Fällen soll der tatsächliche Aufwand des Unternehmens zugrunde gelegt worden sein.
Verweis auf Urteil zur Kostenübernahme bei Gasnetz-Stilllegung
Grundlage für die Abmahnung war insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich. Dieses lässt sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch auf Fernwärmeanschlüsse übertragen. Im konkreten, in der Branche viel beachteten Fall hatte das OLG Oldenburg im vergangenen Jahr entschieden, dass EWE Netz die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht direkt auf die Kundinnen und Kunden umlegen darf. Auch hier war der Kläger die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
"Dass BS Energy nun eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz", kommentierte René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ähnliche Praktiken könnten auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten. Im Zweifel lohne es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen und Forderungen genau prüfen zu lassen. Wenn möglich, sollte die Leitung zunächst auf dem Grundstück verbleiben – allerdings ohne zusätzliche Kosten.
Sei ein Rückbau aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher zwingend notwendig – wenn beispielsweise durch den Anschluss Umbauarbeiten behindert würden – sollten sie frühzeitig klarstellen, dass sie dafür keine Kosten übernehmen, so die Verbraucherschützer weiter. Forderungen zur Kostenübernahme sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden.



