Neukunden-Ablehnung in Ersatzversorgung: Geht das überhaupt?
Grundversorger Mitgas hat die Aufnahme von früheren Gas.de-Kunden in die Ersatzversorgung verweigert. Ist das rechtlich zulässig? Die ZfK hat nachgefragt.
Der ostdeutsche Regionalversorger Mitgas hat sich vorgewagt. Er hat die Aufnahme ehemaliger Gas.de-Kunden in die Grund- und Ersatzversorgung abgelehnt. Und zwar "wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit", wie eine Unternehmenssprecherin mitteilte. (Die ZfK berichtete.)
Doch ist das auch rechtlich zulässig?
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