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Neukunden-Ablehnung in Ersatzversorgung: Geht das überhaupt?

Grundversorger Mitgas hat die Aufnahme von früheren Gas.de-Kunden in die Ersatzversorgung verweigert. Ist das rechtlich zulässig? Die ZfK hat nachgefragt.
17.12.2021

Mit separaten Grundversorgungstarifen und Ablehnung von Neukunden in der Ersatzversorgung betreten viele Unternehmen zurzeit rechtliches Neuland.

Der ostdeutsche Regionalversorger Mitgas hat sich vorgewagt. Er hat die Aufnahme ehemaliger Gas.de-Kunden in die Grund- und Ersatzversorgung abgelehnt. Und zwar "wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit", wie eine Unternehmenssprecherin mitteilte. (Die ZfK berichtete.)

Doch ist das auch rechtlich zulässig?

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