Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht gegen die erhöhte und intransparente Fernwärmepreise von Avacon Natur vor. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Formeln, mit denen der Anbieter solche Preise berechnet hat, nicht gesetzeskonform, weswegen er nun mit einer Sammelklage dagegen vorgeht.
"Viele Fernwärmekundinnen und -kunden stehen vor dem Problem, dass Preiserhöhungen kaum nachvollziehbar sind", sagte René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Anders als im Strom- oder Gasmarkt fehle in den Versorgungsgebieten echter Wettbewerb, und die Preisgestaltung sei schwer überprüfbar, so seine Kritik.
Avacon geht gegen das Urteil vor
In Niedersachsen sind Avacon-Kundinnen und -Kunden aus Hannover und Lüneburg betroffen, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben. Alle danach erhobenen Preiserhöhungen seien unzulässig, so die Verbraucherschützer. Nach Angaben von Avacon versorgt das Unternehmen weniger als 100 Privatkunden direkt in Hannover, in Lüneburg sind es etwa 700.
Avacon bestätigte auf Anfrage der ZFK den Erhalt einer Musterfeststellungsklage des Oberlandesgerichts Celle am 17. Dezember vergangenen Jahres. Das Urteil vom 18. November 2025 habe Avacon zur Kenntnis genommen und Rechtsmittel eingelegt. Denn aus Sicht des Fernwärmeversorgers stimme die vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung nicht mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs überein.
Entsprechend weist Avacon die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück und ist von der Rechtsmäßigkeit seiner Preisklauseln überzeugt. "Wie in der Fernwärmebranche üblich enthalten diese Preisformeln neben Kostenbestandteilen auch Marktelemente", sagte ein Unternehmenssprecher auf ZFK-Nachfrage.
Diese Komponenten würden daher automatisch auf grundlegende Veränderungen an den Energiemärkten reagieren, beispielsweise auf die außergewöhnlichen Preisentwicklungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Außerdem fügte der Sprecher hinzu, dass die beklagten Fernwärmepreisformeln seit 2020 unverändert seien und seinerzeit vertraglich mit den Kundinnen und Kunden vereinbart wurden. Eine nachträgliche Einführung neuer Preisformeln oder eine davon losgelöste Preiserhöhung sei dabei nicht vorgenommen worden.



