Vielerorts sind der Gasvertrieb und die Gasnetze das Brot- und Buttergeschäft von Stadtwerken. Das wird sich bis 2045 ändern, bis dann will Deutschland annähernd klimaneutral sein. Die Wärmewende und die damit einhergehende Dekarbonisierung stellen die Branche vor eine immense Transformationsherausforderung.
Stilllegungen, Umwidmungen für die Nutzung von Wasserstoff, der Aufbau einer alternativen, grünen Wärmeversorgung, der Ausbau des Wärmevertriebs und die Erschließung alternativer Geschäftsfelder, – all das treibt die Branche um. Gleichzeitig gibt es viele offene rechtliche und regulatorische Fragen und Unsicherheiten, auch mit Blick auf die Finanzierung und die Wahl der Abschreibungsmodalitäten.
Darüber wollen wir mit Verantwortlichen von Stadtwerken, mit Fachexperten und Beratern in einer neuen Serie sprechen. Haben Sie einen interessanten Input oder drängende offene Fragen? Dann sollten wir ins Gespräch kommen. Die Serie lebt von der Praxisnähe. Wir freuen uns über Ihre Meinung oder Ihre Impulse zum Thema. Schicken Sie entsprechende Vorschläge oder Rückfragen gerne an den ZfK-Redakteur Hans-Peter Hoeren unter h-hoeren@zfk.de
Der dritte Teil der Serie führt zum Verteilnetzbetreiber Husum Netz nach Schleswig-Holstein. Die vielen offenen rechtlichen Fragen "machen es extrem herausfordernd, sich strategisch richtig und zukunftsorientiert zu positionieren", schreibt Norbert Jungjohann, Geschäftsführer von Stadtwerke Husum Netz.
Gastbeitrag von
Norbert Jungjohann,
Geschäftsführer
Stadtwerke Husum Netz
Die im August 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie gibt den Zeitplan vor: Klimaneutralität bis 2050. Das wiederum erfordert eine umfassende Transformation der Gasnetze. Klimaneutrale Gase müssen integriert werden, gleichzeitig müssen Teile des Gasnetzes aufgrund rückläufiger Erdgasmengen stillgelegt werden. Das durch die EU-Richtlinie vorgegebene Zeitlimit erfordert explizit eine verbindliche Transformationsplanung auf Verteilnetzebene – jedoch fehlt es derzeit noch am gesetzlichen Rahmen.
Verteilnetzbetreiber stehen im Spannungsfeld zwischen Handlungsbedarf und fehlenden oder unklaren Vorgaben. Konkrete Planung und Kostenmanagement sind ihnen nicht möglich. Das macht sich auf verschiedenen Ebenen bemerkbar. Ich sehe hier eine große Schwierigkeit in der marktspezifischen Trennung von Erzeugung, Transport, Verteilung, gegebenenfalls Speicherung und dem Vertrieb. Das Unbundling ist in diesem Fall kontraproduktiv.
Stilllegungsbedarf im Netzgebiet der Stadtwerke Husum Netz bei 90 Prozent
Dabei ist mir der große Handlungsbedarf schon seit Jahren klar. Bereits seit 2020 haben die Stadtwerke Husum Netz zusammen mit einem Projektteam des Verteilnetzbetreiber-Netzwerks Norddeutsche Allianz einen "Fahrplan für die dezentrale Energiezukunft" entwickelt, und zwar anhand der Pilotregionen Husum in Schleswig-Holstein und Uelzen in Niedersachsen. Unterstützt wurde das Projektteam dabei von den Experten der Energiefachkanzlei Becker Büttner Held (BBH) und deren Unternehmens- und Strategieberatung.
Die Ergebnisse zeigen klar: Es gibt einen Stilllegungsbedarf im Gasnetz von 90 Prozent – und das möglichst in einem engen Zeitraum von zehn Jahren. Damit so ein Vorgehen Sinn macht, muss der Auf- und Ausbau dekarbonisierter Wärmeerzeugungsanlagen gepaart mit Netzen zur Wärmeversorgung in gleichem Maße vonstattengehen. Trotz der vorausschauenden Planung reagiert die Husum Netz mehr, als dass sie agiert. Eine konkrete Planung und Hochrechnung ist aufgrund der vielen bestehenden Unsicherheiten trotz dieser detaillierten Bedarfsanalyse nicht möglich.
"Geplantes Wärmenetz kann wirtschaftlich betrieben werden"
Es ist nicht planbar, wo künftig wie viele Wärmepumpen eingesetzt werden und wo nicht. Es gibt da viele Faktoren, die entweder nicht geklärt sind oder auf die wir keinen Einfluss haben. Ein Beispiel ist die Förderkulisse für Wärmepumpen. Wenn Wärmepumpen nicht mehr gefördert werden, sind sie nicht mehr attraktiv. Auch die Verfügbarkeit von Handwerksbetrieben spielt bei der Hochrechnung eine entscheidende Rolle – aber auch sie hängt davon ab, wie sich die Lage im Versorgungsgebiet selbst und in der näheren Umgebung je nach Rechtsrahmen und Förderkulisse entwickelt.
In der Husumer Innenstadt ist damit zu rechnen, dass Haushalte und Gewerbetreibende keine Wärmepumpen im großen Stil zum Einsatz bringen werden. Außerdem lassen die Wärmebedarfskennzahlen darauf schließen, dass ein noch zu bauendes Wärmenetz mit dekarbonisierter Erzeugung wirtschaftlich betrieben werden kann. Allerdings ist nicht anzunehmen, dass Kunden, die erst vor wenigen Jahren einen Gasanschluss bekommen haben, ihre Anlage auf eigene Kosten umbauen wollen, um möglichst zeitnah auf ein Wärmenetz umzusatteln.
Unklarer Rechtsrahmen auch bei Konzessionen
Die immer höher werdende CO2-Bepreisung wiederum könnte einen Ausschlag in die andere Richtung geben. Andersherum fehlt zurzeit noch die Möglichkeit, konkrete Vorgaben zu machen, wo das Gasnetz stillgelegt wird und eine alternative Wärmeversorgung für Verbraucherinnen und Verbraucher unumgänglich ist: Es gibt aktuell keinen Hebel, der eine Aussage darüber erlauben würde, wo in welchem Zeitraum stillgelegt wird. Es gibt ja nicht einmal eine klare rechtliche Regelung, wer welchen Anteil der Kosten bei einer Stilllegung trägt.
Auch bei Konzessionen ist die Zukunft unklar: Niemand wird sich mehr auf Konzessionen bewerben wollen, wenn sich der Betrieb von Erdgasnetzen nicht rechnet. Sollte man verpflichtet werden, muss es einen Ausgleich geben. Das sind sehr große Unsicherheiten, die es extrem herausfordernd machen, sich strategisch richtig und zukunftsorientiert zu positionieren.
180 Gasanschlüsse wurden bisher in Husum stillgelegt
Bei der Husum Netz wurden innerhalb der letzten drei Jahre rund 180 Gasanschlüsse stillgelegt. Davon wurden 95 von der Versorgungsleitung in der Straße abgetrennt. Der Rest ist ohne Abtrennung stillgelegt. Ganze Straßenzüge hat die Husum Netz bisher nicht stillgelegt. Die Versorgungssicherheit hat Priorität und sie steht oben an. Investiert wird nur noch dort, wo bereits Störungen stattgefunden haben, Leckagen festgestellt wurden oder sich konkrete Versorgungsengpässe abzeichnen. Zur Ortung undichter Stellen im Rohrnetz sind regelmäßig die Gas-Spürer mit der Teppichsonde unterwegs – wo ein Leck ist, wird repariert.
In Ausbaumaßnahmen des Gasnetzes investieren wir nicht. Aktuell erwirtschaften wir in Husum mit Gas noch Geld – sowohl im Vertrieb als auch mit den Netzen. Langfristig sehe ich dennoch unterm Strich einen deutlichen Rückgang des Gasbedarfs. Perspektivisch wollen wir die Wärmeversorgung in Husum transformieren und werden dekarbonisierte Erzeugungsanlagen und Wärmenetze aufbauen. Wohlgemerkt: Nicht als Husum Netz, sondern als Stadtwerke-Husum-Gruppe, um alle Facetten im Blick zu haben. Aktuell arbeitet die Stadtwerke-Husum-Gruppe Angebote zur Wärmeversorgung in Husum und Umgebung aus.
Abschreibungen und Kanu-Richtlinie
Zum 1. Januar 2026 wird die Husum Netz die Gasnetze kalkulatorisch linear verkürzt auf das Jahr 2040 abschreiben. Hintergrund ist, dass sich das Land Schleswig-Holstein zum Ziel gesetzt hat, bis 2040 dekarbonisiert zu sein. Deshalb sehen wir uns gezwungen, die verkürzte Abschreibung im Hinblick auf diesen Zeitpunkt neu zu fassen. In Bezug auf die kalkulatorische Nutzungsdauer habe ich mich schon in der Vergangenheit in die öffentliche Diskussion eingebracht, sowohl als Geschäftsführer der Husum Netz als auch über den Stadtwerke-Verbund der Norddeutschen Allianz.
Im Zuge der Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauer (Kanu) hat die Bundesnetzagentur in mehreren Schritten festgelegt, dass beim Gasnetz kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern gewählt werden können. Diese Regelung hilft uns sehr, aber nur, wenn sie auch in der geplanten Neufassung der Anreizregulierungsverordnung Eingang findet und wenn weiterhin flexible Handhabungen der Abschreibungsmodalitäten beibehalten werden.
Das ist nötig, um gegebenenfalls notwendig werdende Änderungen in der Gasversorgungsstruktur, die eine Nachnutzung der Bestandsnetze ermöglichen könnten, auch finanztechnisch und kalkulatorisch abbilden zu können. Über einen größeren Einnahmehub, der sich aus verkürzter, degressiver Abschreibung ergibt, könnte die zusätzliche Finanzierung in Stromnetze bei entsprechender Flexibilität auch gestützt werden. Das ist in der Regulierung so nicht vorgesehen. Flexibilitäten dieser Art brauchen Netzbetreiber allerdings dringend, wenn die Energiewende gelingen soll.
Biogas und Wasserstoff – so sind die Voraussetzungen in Husum
Tatsächlich gibt es zahlreiche Biogasanlagen in der ländlichen Umgebung rund um Husum. Jedoch liegt der Husum Netz kein Anschlussbegehren vor. Wir sehen auch nicht, dass in naher Zukunft Anschlussbegehren kommen könnten, da es aktuell direkte Abnehmer gibt. Welche Rolle Biomethan künftig spielen wird, kann allein schon aufgrund des unklaren Bedarfs aktuell nicht gesagt werden.
Auch ist genau hier das Unbundling kontraproduktiv. Wenn der vorgelagerte Netzbetreiber aus seiner Situation heraus mit diversen vorliegenden Anschlussbegehren prognostiziert, dass er sogar davon ausgeht, im Jahr 2025 könne der gesamte Kreis Nordfriesland mit Biomethan versorgt werden, so kann die Husum Netz darauf keine Strategie für eine Nachnutzung ihres bestehenden Erdgasnetzes aufbauen. Denn als Netzbetreiber kann sie in ihrer Rolle weder die Erzeugung noch den Absatz langfristig über 2025 hinaus sichern.
Wasserstoff ist nach aktuellem Informationsstand derzeit für Husum nicht verfügbar. Durch die Entfernung zum geplanten Backbone-Netz wird sich dieser Zugang auch nicht eröffnen. Eine namhafte Produktion ist am Standort nach unserem Wissen nicht geplant. Auch haben wir in der Region Husum keine Industrieansiedlungen, die für eine Anbindung an das Backbone-Netz von Interesse sein könnten.
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Diese Teile der Gasnetz-Serie sind bisher erschienen:
ESM Selb-Marktredwitz: "Für die Gasnetz-Transformation brauchen wir kreative regionale Lösungen"



