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Strom: Grenzpreise zur Berechnung der Konzessionsabgabe steigen

Beim Gas gibt es einen kleinen Rückgang im Vergleich zu 2018.
11.12.2020

Der Durchschnittserlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2019 um 4,3 Prozent auf 14,52 Cent je Kilowattstunde zu.

Die Energieversorgungsunternehmen in Deutschland haben im vergangenen Jahr bei der Abgabe von Strom an Haushaltskunden im Durchschnitt 25,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) eingenommen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 3,5 Prozent mehr als 2018. Bei der Abgabe von Gas an Haushaltskunden erzielten die Unternehmen einen Durchschnittserlös von 5,05 Cent je kWh, das waren 3,2 Prozent mehr als 2018. Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher, darunter auch Unternehmen, lag für Strom bei 17,85 Cent je kWh (+3,7 Prozent) und für Gas bei 3,44 Cent je Kilowattstunde (-1,0 Prozent).

Der Durchschnittserlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2019 um 4,3 Prozent auf 14,52 Cent je kWh zu. Dieser Wert ist der sogenannte Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe im Bereich Strom ist. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung der Letztverbraucher mit Strom und Gas zu nutzen.

Durchschnitserlös der EVU bei Gasabgabe an Industrie gesunken

Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe im Bereich Gas ist der durchschnittliche Erlös aus der Abgabe von Gas an alle Letztverbraucher, also 3,44 Cent je kWh. In der Statistik kann zudem der Durchschnittserlös der Energieversorger bei der Abgabe von Gas an die Industrie gesondert ausgewiesen werden. Der Durchschnittserlös sank hier im Jahr 2019 um 8,3 Prozent gegenüber 2018 auf 2,41 Cent je kWh. (dpa/hoe)