Bei der Zollkontrolle lag ein besonderes Augenmerk auf der Einhaltung des Mindestlohns.

Bei der Zollkontrolle lag ein besonderes Augenmerk auf der Einhaltung des Mindestlohns.

Bild: © Andreas Scholz/AdobeStock

Ein Stromanbieter aus der Region Neckar-Alb soll Bahnstrom falsch abgerechnet haben, was eine Steuer-Nachzahlung in Millionenhöhe zur Folge hätte. Das Unternehmen habe über einen Zeitraum von zwei Jahren privaten Bahnbetreibern Strom geliefert und hierfür auch Stromsteuer bezahlt, teilte das Hauptzollamt Ulm am frühen Nachmittag mit.

Der Zoll stieß bei der Kontrolle der Steueranmeldung allerdings auf Unstimmigkeiten. Der Verdacht bestehe, dass für einen Teil des gelieferten Stroms gar keine Steuer bezahlt wurde. Nach Berechnungen handele es sich um einen Betrag in niedriger Millionenhöhe nicht gezahlter Stromsteuer. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens werde der Fall nun aufgeklärt. (dpa/hoe)

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