Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Bild: © Stockfotos-MG/Adobestock

Aus Sicht der Verbraucherschützer hätten die Unternehmen der Primaholding ihre Kunden unzureichend über das Widerrufsrecht bei "oft viel zu teuren Strom- und Gaslieferverträgen" belehrt. Mit einer Klage wolle VZBV nun Rückzahlungen für die betroffenen Kunden erstreiten.

Die Unternehmen hätten per Telefonwerbung tausende Kund:innen für ihre Strom- und Gaslieferverträge gewonnen. Teilweise behaupten die Unternehmen nun, die Verbraucher:innen seien bis 2027 an die oft viel zu teuren Verträge gebunden.

Weil die Widerrufsbelehrungen aus Sicht der Verbraucherschützer fehlerhaft waren, können die Verträge innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden. Sämtliche bereits gezahlten Beiträge können zudem zurückverlangt werden.

"Die Primaholding-Gruppe fällt seit Jahren negativ auf. Es gibt immer wieder Ärger. Und wenn Kund:innen sich dann von den Energieanbietern trennen wollen, sperren sich die Unternehmen dagegen", begründete VBZV-Vorständin Ramona Pop den juristischen Schritt. Mit einer Sammelklage wolle VZBV den Betroffenen helfen, "aus ihren Verträgen rauszukommen und Geld zurückzuerhalten", sagte sie weiter.

Mündliche Verhandlung in Berlin

Den Aufruf zur Teilnahme hatten die Verbraucherschützer bereits im August 2023 gestartet. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führt der VZVB bereits Musterfeststellungsklagen gegen Primastrom und Voxenergie. In beiden Fällen findet am 23. November am Berliner Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt. Bis zum 22. November 2023 können sich Verbraucher noch kostenlos ins Klageregister eintragen und so an den Klagen teilnehmen. (am)

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