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Verschärfung des Lieferkettengesetzes: Noch mehr Stadtwerke betroffen

Ab diesem Jahr sinkt die Untergrenze deutlich. Die EU plant eine noch weitergehende Ausweitung der Umsetzungspflicht. Welche Risiken kommunale Unternehmen besonders im Fokus haben müssen.
02.01.2024

Gerade bei der Vergabe von Aufträgen an externe Baufirmen können für infrastrukturnahe Unternehmen einige Risiken schlummern. Diese müssen im Rahmen der Umsetzung des Lieferkettengesetzes genau unter die Lupe genommen werden.

Im neuen Jahr greift das Lieferkettengesetz in Deutschland weiter. Ab 2024 betrifft es Unternehmen und damit auch Stadtwerke mit mehr als 1000 Beschäftigten, bisher lag die Grenze bei 3000.

Schon seit Anfang 2023 müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte mit die Verantwortung übernehmen. Denn wenn ein Solarmodul aufs Dach kommt oder Arbeitskleidung angeschafft wird, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern hinter sich. Das von der Wirtschaft oft kritisierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie…

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