Anfang 2023 soll das neue HKW in den Betrieb gehen.

Anfang 2023 soll das neue HKW in den Betrieb gehen.

Bild: © Christopher Burns/Unsplash.com

Im neuen Jahr greift das Lieferkettengesetz in Deutschland weiter. Ab 2024 betrifft es Unternehmen und damit auch Stadtwerke mit mehr als 1000 Beschäftigten, bisher lag die Grenze bei 3000.

Schon seit Anfang 2023 müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte mit die Verantwortung übernehmen. Denn wenn ein Solarmodul aufs Dach kommt oder Arbeitskleidung angeschafft wird, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern hinter sich. Das von der Wirtschaft oft kritisierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heißt, nimmt Unternehmen hier in die Pflicht.
 

Sanktionen wegen Verstößen hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im ersten Jahr nach eigenen Angaben nicht verhängen müssen. Die verpflichteten Firmen setzten sich mit ihren Lieferketten stärker auseinander und die Gesetzesanforderungen größtenteils erfolgreich um, so die Behörde.

EU-weites Lieferkettengesetz weitet Umsetzungspflicht aus

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich zudem im Dezember auch EU-weit auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz.

Vorgesehen ist etwa, dass Firmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung auf das EU-Gesetz muss vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden.

Auch bei Baufirmen und Give-Aways genau hinschauen

Große Industriekunden haben bereits in der Vergangenheit oftmals von ihrem Energielieferanten einen entsprechenden Nachweis in Sachen Lieferkette verlangt, eine Umweltzertifizierung oder ein bestimmtes Nachhaltigkeits-Rating (häufig Ecovadis oder CDP), wie der Nachhaltigkeitsexperte und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens ":response" , Arved Lüth, bereits im vergangenen Jahr in einem ZfK-Interview ausgeführt hatte.

Für alle infrastrukturnahen Unternehmen sei es auch wichtig, im Bereich der Bautätigkeiten genau hinzuschauen. "Hat das Unternehmen Anhaltspunkte, dass es auch in der weiteren Lieferkette zu Menschenrechtsverstößen kommen kann, muss auch das in der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn ein kommunales Unternehmen mit Subunternehmen zusammenarbeitet, die dann eine Drittfirma beauftragen, die Hungerlöhne zahlt", so Lüth weiter.

Ein kleines, aber wichtiges Thema seien auch Give-Aways. "Stadtwerke sind ja wichtige Sponsoren und hier ist es zentral, dass die Artikel nicht nur günstig, sondern auch ordentlich produziert sind. Es ist künftig Aufgabe des Einkaufs – ggf. in Zusammenarbeit mit dem Nachhaltigkeitsteam – Streuartikel mit großem Volumen oder Risikopotenzial genauer zu überprüfen", so der Experte. (hoe/dpa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper