Energieunternehmen müssen bei der Erstellung von Schlussrechnungen eine gesetzlich festgelegte Frist einhalten. Diese darf nach maximal sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres beziehungsweise nach Vertragsablauf betragen, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Auch Guthaben aus Rechnungen sind nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach derzeitiger Rechtslage unverzüglich und unaufgefordert zu erstatten.
Doch eine Umfrage von Forsa im Auftrag des VZBV zeigt: Nicht immer halten die Unternehmen diese Frist ein. Zwar gaben 80 Prozent der Befragten an, rechtzeitig ihre Rechnung bekommen zu haben. 8 Prozent verneinten die Frage allerdings und 12 Prozent konnten hierzu keine Angaben machen.
Mehrheit der Betroffenen erwartete Guthaben
Eine Mehrheit der befragten Haushalte, die ihre Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung nicht fristgerecht erhalten haben (47 von 78), erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Guthaben. Oft (in 29 von 47 Fällen) schuldeten die Energieversorger den Kunden den Angaben zufolge über 50 Euro. Für die Umfrage wurde von Forsa 1002 Menschen ab 18 Jahren befragt. (dpa/hoe)



