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VZBV: Energiekunden müssen oft auf Schlussrechnung warten

Für der Erstellung von Schlussrechnungen und der Auszahlung von Guthaben müssen sich Energieunternehmen an Vorgaben halten. Doch eine Umfrage zeigt: Nicht alle halten sich daran.
03.02.2021

Es geht vor allem, um die schwarzen Schafe der Branche: Nicht alle Energieunternehmen halten sich an die rechtlichen Zeitvorgaben bei der Erstellung von Schlussrechnungen und der Auszahlung von Guthaben.

Energieunternehmen müssen bei der Erstellung von Schlussrechnungen eine gesetzlich festgelegte Frist einhalten. Diese darf nach maximal sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres beziehungsweise nach Vertragsablauf betragen, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Auch Guthaben aus Rechnungen sind nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach derzeitiger Rechtslage unverzüglich und unaufgefordert zu erstatten.

Doch eine Umfrage von Forsa im Auftrag des VZBV zeigt: Nicht immer halten die Unternehmen diese Frist ein. Zwar gaben 80 Prozent der Befragten an, rechtzeitig ihre…

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