VZBV: Energiekunden müssen oft auf Schlussrechnung warten
Energieunternehmen müssen bei der Erstellung von Schlussrechnungen eine gesetzlich festgelegte Frist einhalten. Diese darf nach maximal sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres beziehungsweise nach Vertragsablauf betragen, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Auch Guthaben aus Rechnungen sind nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach derzeitiger Rechtslage unverzüglich und unaufgefordert zu erstatten.
Doch eine Umfrage von Forsa im Auftrag des VZBV zeigt: Nicht immer halten die Unternehmen diese Frist ein. Zwar gaben 80 Prozent der Befragten an, rechtzeitig ihre…
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