Plötzlich ohne Stromversorger: Immergrün und Meisterstrom haben einen Teil ihrer Kunden informiert, dass sie die Stromlieferungen zum 20. Oktober einstellen.

Plötzlich ohne Stromversorger: Immergrün und Meisterstrom haben einen Teil ihrer Kunden informiert, dass sie die Stromlieferungen zum 20. Oktober einstellen.

Bild: © Navee/Adobestock

Von Hans-Peter Hoeren

Stromkunden haben seit Jahresbeginn nicht nur Anspruch auf dynamische Stromtarife ihres Stromlieferanten, sondern ab dem 1. April 2025 zusätzlich auch erstmals auf variable Netzentgelte ihres Verteilnetzbetreibers. Letztere werden rund ein Drittel des Endkundenstrompreises ausmachen und künftig innerhalb eines Tages schwanken. Anspruch auf variable Netzentgelte haben alle Stromkundinnen und -kunden auf Verteilnetzebene. Jeder Verteilnetzbetreiber muss sie zum Start in mindestens zwei der vier Quartale eines Jahres anbieten.

Um eine Transparenz über die Netzentgelte der über 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland zu gewährleisten, haben der Softwareentwickler Innocharge und der Datendienstleister Enet ein eigenes Infoportal entwickelt unter dem Namen www.variable-netzentgelte.de. Dort können sich Interessierte, insbesondere Stadtwerke und Stromlieferanten, einen Überblick über die täglichen Schwankungen der neuen Preisbestandteile verschaffen.
 

Durch die Einführung variabler Netzentgelte würden künftig bis zu zwei Drittel des Endkundenpreises variabel, erklärt Manuel Lötsch, Geschäftsführer von Innocharge. Durch die Verlagerung flexibler Lasten in Niedrigtarifphasen könnten im Durchschnitt 6,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gespart werden – zusätzlich zum zunehmend schwankenden Preis des Stromlieferanten.

Jeder Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet, Netzentgelte mit unterschiedlichen Tarifstufen – Standardtarif (ST), Niedrigtarif (NT) und Hochtarif (HT) – zu veröffentlichen. Während die Netzentgelte im Durchschnitt bisher konstant bei etwa 11 Cent pro kWh lagen, werden sie künftig in drei Stufen zwischen durchschnittlich 2,6 Cent pro kWh (NT) und 12,5 Cent pro kWh (HT) schwanken, heißt es in einer Pressemitteilung von Enet. Die dazugehörigen Preisfenster werden ebenfalls jährlich im Voraus veröffentlicht, etwa  "Niedriglasttarif gilt zwischen 0 und 4 Uhr". Die Preise und Zeitfenster sind von jedem Verteilnetzbetreiber individuell für sein Netzgebiet festzulegen.

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