Die Stiftung Warentest hatte im Rahmen einer Untersuchung sieben Stromvergleichs-Portale verglichen. Im Fokus stand dabei ihre Eignung für Kunden, die jährlich ihren Anbieter wechseln.

Die Stiftung Warentest hatte im Rahmen einer Untersuchung sieben Stromvergleichs-Portale verglichen. Im Fokus stand dabei ihre Eignung für Kunden, die jährlich ihren Anbieter wechseln.

Bild: © Sina Schuldt/dpa

Die  Stiftung Warentest hat in einer aktuellen Untersuchung in der Zeitschrift „Finanztest“ erneut Schwachstellen der führenden Stromvergleichs-Portale Check24 und Verivox aufgezeigt. Zum einen stehe bei den beiden Anbietern über den Suchergebnissen nach wie vor die sogenannte „Null-Platzierung“. Dabei handle es sich um vom Rechner empfohlene und beworbene Tarife, die meist teurer als die Erstplatzierten seien.

„Oft haben sie Kommentare wie ,bester Service‘ oder ,hohe Empfehlungs­quote‘. Wer nicht genau hinschaut läuft Gefahr, so einen Tarif für den güns­tigsten zu halten“, heißt es in dem Artikel.

Durchschnittlicher Preis pro Monat statt Jahrespreis

Zudem würden beide Portale in ihrer Ergebnisliste nicht den Jahres­preis, sondern den durch­schnitt­lichen Preis pro Monat ausweisen. Dies klinge zwar wie der monatliche Abschlag, sei in Wahrheit aber ein Durch­schnitts­preis, von dem bereits alle Boni abge­zogen seien. Der tatsächliche monatliche Abschlag fällt daher für den Verbraucher deutlich höher aus als der monatliche Durchschnittspreis.

Die Stiftung Warentest hatte im Rahmen der Untersuchung sieben Stromvergleichs-Portale verglichen. Im Fokus stand dabei ihre Eignung für Kunden, die jährlich wechseln. Keiner der Vergleichsrechner erfüllte dabei sämtliche Anforderungen, Check24 aber die meisten der Untersuchungskriterien.

EU schreibt künftig kostenfreies und neutrales Vergleichsportal vor

Tarif­suche und -auswahl sollen laut dem Artikel künftig einfacher werden. Der Grund: Die europäische Strombinnenmarktrichtline verlangt ein kostenfreies Vergleichsinstrument, das von einer unabhängigen Behörde zertifiziert werden muss. Diese müsse auch Kriterien fest­legen, wie eine verbraucherfreundliche Suche aussehen müsse. Die Einrichtung dieses Portals hätte der Stiftung Warentest eigentlich bis Ende vergangenen Jahres schon umgesetzt werden müssen. (hoe)

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