500 Milliarden für Infrastruktur: Wasserverbände drängen auf konkrete Projekte

Friedrich Merz (li.), Unions-Kanzlerkandidat und CDU-Bundesvorsitzender, und Lars Klingbeil, SPD-Fraktions- und Bundesvorsitzender: die zukünftigen Partner bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags.
Bild: © Michael Kappeler/dpa
Von Elwine Happ-Frank
"Wir freuen uns, dass es den Koalitionspartnern gelungen ist, in vergleichsweise kurzer Zeit eine Vertragsbasis für eine hoffentlich stabile, neue Regierung zu schaffen", äußerten sich Gunda Röstel, BDEW-Vizepräsidentin Wasser/Abwasser und Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden, sowie Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
"Die wasserpolitischen Maßnahmen im Koalitionsvertrag lassen den Willen der zukünftigen Bundesregierung zum vorausschauenden Wasserschutz und zur Klimawandel-Anpassung erkennen", stellte Wolf Merkel, Vorstand des DVGW, fest.
Der Vertrag setze wichtige Akzente, auch bei den Themen Wasserver- und Abwasserentsorgung, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU. Die neue Bundesregierung müsse jetzt mit Tempo in die Umsetzung kommen.
Nationale Wasserstrategie bereits in der dritten Legislatur
Angesichts der verstärkten Auswirkungen des Klimawandels müsste "die im Koalitionsvertrag angesprochene Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zur Nationalen Wasserstrategie beschleunigt realisiert werden", forderte der BDEW. Das betreffe zum Beispiel Leitlinien für die Wasserknappheit und den dringend erforderlichen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung.
Die Nationale Wasserstrategie soll laut Koalitionsvertrag umgesetzt und gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt werden, stellte der VKU fest. "Das bewerten wir positiv. Aber Papier ist geduldig: Der Prozess muss beschleunigt und über konkrete Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Wir reden bereits in der dritten Legislaturperiode über die Strategie."
"Hierfür bedarf es auch einer Bereitstellung der im Koalitionsvertrag angesprochenen Finanzierungsmittel", sagten Röstel und Weyand. Merkel forderte, dass das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro "schnell mit konkreten Projekten untersetzt werden muss – resilienzstärkende Investitionen in die Wasser-Infrastruktur gehören unbedingt dazu".
Forderung nach Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie
Die neue Bundesregierung sei auch gefordert, die EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Dies gelte sowohl für eine transparente Gestaltung des Wirkungsmonitorings der Nitrateinträge als auch für die Verminderung des Düngeeinsatzes, um den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter einzuhalten. "Hier brauchen wir keinen Rückschritt, sondern den Start für einen konsensualen Gesellschaftsdialog zum Düngerecht, wenn wir die Gestaltungshoheit nicht gänzlich an die Gerichte abgeben wollen", so der BDEW.
Mit "Rückschritt" hatten die BDEW-Vertreter wohl auch die geplatzte Einigung zum Düngerecht kurz vor Ende der Ampel gemeint. Die unionsregierten Länder waren seinerzeit aus Gesprächen für eine Kompromisslösung im Vermittlungsausschuss des Bundesrates ausgestiegen. "Die im Koalitionsvertrag geplante Abschaffung der Stoffstrombilanz sehen wir kritisch", umreißt Liebing die Position des VKU. Die geplante Entlastung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe dürfe nicht zu Lasten des Gewässerschutzes erfolgen.
Keine Aussagen zur Kommunalen Abwasserrichtlinie
Der BDEW mahnte auch einen umfassenden Schutz der Grundwasserressourcen an. Dies gelte für das Inverkehrbringen kritischer Stoffe beispielsweise aus der PFAS-Gruppe. "Bei der Transformation hin zu PFAS-freien Produkten sei eine technologieorientierte Strategie notwendig", sagten Röstel und Weyand.
"Der VKU sei für ein PFAS-Verbot, das die Koalitionäre leider ablehnen", so Liebing. Angesichts neuer Grenzwerte brauche es klare Vorgaben und immer da einen schnellen Ausstieg aus PFAS, wo es Alternativen gebe.
Mit Bedauern stellte der BDEW fest, dass die Kommunale Abwasserrichtlinie im Koalitionsvertrag nicht erwähnt wird. Dort steht die Umsetzung in nationales Recht an, wobei insbesondere die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung ein wichtiger Schritt für einen besseren Gewässerschutz ist.
Auch der VKU ist der Ansicht, dass das Verursacherpinzip für die nationale Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung ebenso relevant sei "wie für notwendige Überlegungen, eine erweiterte Herstellerverantwortung auch für den Trinkwasserbereich zu etablieren", weitet Liebing den Blick.