Wasser

Hohe EU-Strafen: Vermittlung zu Düngegesetz ist gescheitert

Wegen überhöhter Nitratwerte im Grundwasser hatte Brüssel mit hohen Zahlungen gedroht. Nun sind die unionsregierten Länder aus den Verhandlungen ausgestiegen. Die Wasserwirtschaft ist empört.
16.01.2025

Die EU fordert seit Langem einen stärkeren Schutz des Grundwassers vor der Nitratbelastung durch die Güllenutzung in der Landwirtschaft.

 

Seit Jahren gibt es Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der EU-Kommission wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser. Dafür waren mehrfach Düngevorgaben verschärft worden. Die Bundesregierung will damit auch drohende Strafzahlungen endgültig abwenden.

Nun sind die vorgesehenen Änderungen bei den Düngeregeln für die Landwirte zum Schutz des Grundwassers vorerst gescheitert. Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) kritisierte in Berlin, dass die unionsregierten Länder aus Gesprächen für eine Kompromisslösung ausgestiegen seien.

Hintergrund ist, dass der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz der Ampel-Koalition abgelehnt hatte. Es sollte unter anderem eine Grundlage schaffen, damit Düngedaten von Höfen überprüft und bewertet werden können.

Stärkung des Verursacherprinzips

"Die Chance, vor der Bundestagswahl ein Ergebnis zu bekommen, wäre da gewesen", so Özdemir. Das Gesetz sah vor, dass ein "Monitoring" ermitteln sollte, wie wirksam die Düngevorgaben sind. Das Ministerium zielte darauf ab, so das Verursacherprinzip zu stärken. Vor allem diese Nährstoffbilanz war heftig umstritten.

Die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Dafür hatte es vorbereitende informelle Gespräche gegeben, die vor der Bundestagswahl nicht mehr zum Abschluss gebracht werden können.

"Das leidige Hin-und-Her beim Düngegesetz muss ein Ende finden. Deswegen sind wir enttäuscht, dass die Sondierungsgespräche für den Vermittlungsausschuss gescheitert sind", sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge könne es gelingen, die Grundwasserkörper langfristig zu schützen. Dafür sei unter anderem die Nährstoffbilanz (ehemals Stoffstrombilanz) notwendig, die im Gesetzesentwurf weiterhin enthalten ist.

Landwirtschaft contra Wasserwirtschaft

"Deshalb dürfen auch die geplanten Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe, die gewässerschonend arbeiten, keine Hintertürchen offen lassen", sagte der VKU-Vize und Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV). "Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie muss weiter fest im Blick sein."

Auch die Spitzenverbände DVGW und DWA kritisierten den Abbruch der Gespräche im Bundesrat. Die technisch-wissenschaftlichen Spitzenverbände der Wasserwirtschaft warnten eindringlich vor einer Streichung der Stoffstrombilanzierung, die der Agrarausschuss des Bundesrates angeregt hat. Das gefährde den Gewässerschutz und löse das Nitratproblem nicht.

"Notwendig ist die Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung", betonten DVGW und DWA. Zudem drohe nach wie vor die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der seit mittlerweile 30 Jahren andauernden unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. (hp mit dpa)