Abwasser

NRW: Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen wird abgeschafft

In NRW stehen die umstrittenen Dichtheitsprüfungen für Abwasserleitungen vor dem Aus. Die Fraktionen von CDU und FDP wollen die Regelung bereits in der kommenden Woche kippen.
06.01.2020

Die Regierungsfraktionen in NRW wollen die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen weitgehend abschaffen (Symbolbild).

Nach langem Streit wird die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen weitgehend abgeschafft. Die Kontrolle der Abwasserkanäle auf undichte Stellen soll in Wasserschutzgebieten nur noch bei Neubauten, wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorgeschrieben werden. Das sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP vor. Der Landtag wird sich in der kommenden Woche mit dem Vorstoß beschäftigen.

Nach der geltenden Rechtslage hätten die Abwasserkanäle von Häusern, die nach dem 1. Januar 1965 gebaut wurden, bis Ende kommenden Jahres überprüft werden müssen. Das sollte dem Trinkwasserschutz dienen.

Schnelle Umsetzung angekündigt

NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) kündigte eine schnelle Umsetzung des Vorhabens an. "Ziel ist die Vorlage eines Verordnungsentwurfs mit praktikablen Regelungen zu Jahresbeginn 2020", sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger". In NRW gibt es rund 400 Grundwasserschutzgebiete auf etwa zwölf Prozent der Landesfläche. Weitere knapp 300 Schutzgebiete auf gut vier Prozent der Fläche sind geplant.

Die Kanalkontrollen sorgen in NRW bereits seit Jahren für heftigen Streit. Eingeführt hatte sie die frühere rot-grüne Landesregierung. Diese hatte ursprünglich noch viel weitreichendere Pläne, ruderte nach Protesten aber zurück. Dutzende von Bürgerinitiativen waren auf die Barrikaden gegangen, weil sie hohe Kosten infolge der Überprüfungen auf sich zukommen sahen.

Prüfung nur bei begründetem Verdacht

CDU und FDP drängen nun darauf, dass Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten nur noch dann zu Dichtheitsprüfungen verpflichtet werden können, wenn objektive und nachvollziehbare Gründe vorliegen. Ein begründeter Verdacht auf eine undichte Leitung bestehe etwa, wenn Sand, Scherben oder anderes Material ausgeschwemmt werde, es Bodenabsenkungen oder mehrere Verstopfungen in kurzer Zeit gebe.

"Mit dieser sachgerechten und risikoorientierten Lösung entlasten wir Grundstückseigentümer spürbar", betonen CDU und FDP. Interessen des Grundwasserschutzes und der Eigentümer würden in Einklang gebracht. (amo/dpa)