Das neue Düngegesetz soll die Weichen für ein moderneres Düngerecht stellen. Doch die Wasserwirtschaft sieht zentrale Instrumente zum Schutz von Grundwasser und Trinkwasserressourcen gefährdet – und fordert Korrekturen, bevor die Novelle in Kraft tritt. Nun steht der Gesetzentwurf auf der Agenda der Kabinettssitzung am Mittwoch, 29. April.
Vorgelegt hatte ihn Mitte Januar das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter Minister Alois Rainer (CSU). Bis zum 6. Februar 2026 reichte die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes.
Das Verfahren war notwendig geworden, nachdem die Novelle aus der vorangegangenen Legislatur am Bundesrat gescheitert war. Zugleich hatte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsgrundlage für die Ausweisung Roter und Gelber Gebiete beanstandet. Für die schwarz-rote Koalition steht damit ein kompletter Neuaufschlag an.
Was der Entwurf vorsieht
Kern der Novelle sind drei Elemente. Erstens: Die Stoffstrombilanz soll ersatzlos gestrichen werden. Bereits im Sommer 2025 hatte das Bundeskabinett auf Vorlage Rainers die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschlossen. Nun wird auch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in § 11a Düngegesetz gestrichen.
Zweitens: Die Novelle schafft die Rechtsgrundlage für ein bundesweites Nitrat-Aktionsprogramm, wie es das Bundesverwaltungsgericht im Nachgang zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe eingefordert hatte.
Drittens: Sie ermöglicht den Erlass einer Monitoringverordnung, die die Wirksamkeit der Düngeregeln überprüfen soll. Erklärtes Ziel ist ein verursachergerechtes Düngerecht, das Betriebe entlastet, die schon heute gewässerschonend wirtschaften.
Nicht nur durch das Bundesverwaltungsgericht, sondern auch vonseiten der EU entsteht Handlungsdruck. Die EU-Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie 2024 eingestellt – allerdings unter der Bedingung, dass ein belastbares Wirkungsmonitoring kommt.
Kommunale Versorger schlagen Alarm
Nach der Veröffentlichung der Gesetzesnovelle im Januar haben die vier großen Wasserverbände VKU, BDEW, DVGW und DWA gemeinsam den Entwurf heftig kritisiert. Ihre Kernbotschaft: Ohne verpflichtende Nährstoffbilanzen wird die Nitratbelastung im Grundwasser nicht zu senken sein.
Der VKU fordert, § 11a beizubehalten oder durch ein verpflichtendes Bilanzierungsinstrument zu ersetzen. Ohne ein transparentes System, so der Verband, verliere das Düngerecht seine Steuerungswirkung.
Zugleich verweist der VKU auf den doppelten Nutzen einer Nährstoffbilanz: Sie dient nicht nur dem Gewässerschutz, sondern kann auch die Landwirtschaft entlasten. Betriebe mit Stickstoffüberschüssen unter 50 Kilogramm je Hektar ließen sich auf dieser Grundlage rechtssicher von Auflagen in Roten Gebieten ausnehmen.
Auch der BDEW hält die ersatzlose Streichung der Nährstoffbilanz für nicht zielführend. Um Stickstoffeffizienz zu erhöhen und Verluste zu minimieren, brauche es ein verbindliches Bilanzierungsinstrument.
Zweifel am Wirkungsmonitor
Scharfe Kritik übt der Verband am geplanten Wirkungsmonitoring: Es stütze sich überwiegend auf aggregierte Wasser-, Geo- und Modelldaten, während eine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse fehle. Damit bleibe offen, wo Überschüsse tatsächlich entstehen.
Auch die Wasserversorger selbst äußern sich kritisch. In einem Interview mit der ZFK hatte die Hessenwasser-Chefin Elisabeth Jreisat kürzlich gesagt, dass die Erkenntnisse des Unternehmens aus der Roh- und Grundwasserüberwachung zeigen, dass die bestehenden Nitratbelastungen nahezu ausschließlich aus landwirtschaftlicher Nutzung stammen. Hessenwasser versorgt 2,4 Millionen Menschen in der Rhein-Main-Region.
"Entscheidend ist deshalb, dass die Politik wirksame und verursachergerechte Instrumente schafft, die auch spezifische Standortverhältnisse ausreichend berücksichtigen: Ohne belastbare betriebliche Nährstoffbilanzen und flächenscharfe Daten zur Bewirtschaftung lässt sich die Nitratbelastung im Grundwasser nicht zielgenau genug reduzieren", sagte Jreisat. (Das Interview können Sie in der Mai-Print-Ausgabe der ZFK lesen.)
Spannungsfeld Bürokratieabbau versus Gewässerschutz
Die Bundesregierung argumentiert gegensätzlich. Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums war die Stoffstrombilanz praxisfern und in ihrer Wirkung beschränkt, seit wesentliche Bewertungsvorschriften Ende 2022 ausliefen. Minister Rainer beziffert die Entlastung für die Landwirtschaft auf 18 Millionen Euro jährlich. Union und SPD hatten die Abschaffung im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Für die Wasserverbände ist das keine Entweder-oder-Frage. Sie plädieren für ein schlankes, aber verursachergerechtes Monitoring, das auf ohnehin vorhandene Betriebsdaten aufsetzt. Diese Linie deckt sich mit der Position der Agrarministerkonferenz, die sich im März 2026 in Bad Reichenhall für betriebliche Summendaten statt schlagbezogener Meldungen ausgesprochen hatte.
Wie es weitergeht
Sollte das Bundeskabinett das Vorhaben am Mittwoch beschließen, schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Mit einem Inkrafttreten noch in diesem Jahr rechnet die Branche nur bei reibungslosem Verlauf.



