Wasser

Landwirte in Rheinland-Pfalz sollen für Wasser zahlen

Die bisher geltenden Ausnahmen für die Branche sollen gestrichen werden.
31.05.2023

Die Entgelte für die Wasserentnahmen der Land- und Forstwirtschaft sollen sich an den allgemein in Rheinland-Pfalz geltenden Sätzen orientieren.

 

Die rheinland-pfälzische Ampel-Koalition will künftig die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser durch die Land- und Forstwirtschaft kostenpflichtig machen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative habe das Kabinett beschlossen, teilte das Umweltministerium in Mainz mit. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2024.

Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) verwies zur Begründung auf die zunehmende Wasserknappheit in Zeiten des Klimawandels, der mehr Dürren und Hitzewellen mit sich bringt. Angesichts dessen sollten auch für die Land- und Forstwirtschaft Anreize für eine schonende und effiziente Wassernutzung gesetzt werden.

Einführung bereits 2013

Das Wasserentnahmeentgelt wurde laut Ministerium schon Anfang 2013 eingeführt. Seitdem sei die Entnahme von Grundwasser sowie Wasser aus oberirdischen Gewässern für die Bewässerung in der Land- und Forstwirtschaft aber weiter kostenlos gewesen – genau das soll sich künftig ändern.

Geplant ist bislang, dass sich das Entgelt für die Land- und Forstwirtschaft an den allgemein geltenden Sätzen orientiert. Diese liegen demnach bei 6 Cent pro Kubikmeter bei Grundwasser und bei 2,4 Cent pro Kubikmeter bei Oberflächenwasser. Für Wasser- und Bodenverbände soll ein um die Hälfte reduzierter Satz gelten. (dpa/hp)