Welche Trinkwasser-Alternativen gibt es für die Beregnung in der Landwirtschaft?

Welche Trinkwasser-Alternativen gibt es für die Beregnung in der Landwirtschaft?

Bild: © Heiner Witthake/AdobeStock

Die rheinland-pfälzische Ampel-Koalition will künftig die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser durch die Land- und Forstwirtschaft kostenpflichtig machen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative habe das Kabinett beschlossen, teilte das Umweltministerium in Mainz mit. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2024.

Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) verwies zur Begründung auf die zunehmende Wasserknappheit in Zeiten des Klimawandels, der mehr Dürren und Hitzewellen mit sich bringt. Angesichts dessen sollten auch für die Land- und Forstwirtschaft Anreize für eine schonende und effiziente Wassernutzung gesetzt werden.

Einführung bereits 2013

Das Wasserentnahmeentgelt wurde laut Ministerium schon Anfang 2013 eingeführt. Seitdem sei die Entnahme von Grundwasser sowie Wasser aus oberirdischen Gewässern für die Bewässerung in der Land- und Forstwirtschaft aber weiter kostenlos gewesen – genau das soll sich künftig ändern.

Geplant ist bislang, dass sich das Entgelt für die Land- und Forstwirtschaft an den allgemein geltenden Sätzen orientiert. Diese liegen demnach bei 6 Cent pro Kubikmeter bei Grundwasser und bei 2,4 Cent pro Kubikmeter bei Oberflächenwasser. Für Wasser- und Bodenverbände soll ein um die Hälfte reduzierter Satz gelten. (dpa/hp)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper