Alter Trouble um „Luxuswasser“ sprudelt wieder hoch
Die Vorgeschichte: Die Stadt Parchim wollte 2018 über ihre Stadtwerke ins Mineralwassergeschäft einsteigen. Dafür beteiligte sie sich laut Schweriner Volkszeitung mit ungefähr 30 Prozent an der Minus 181 GmbH, die ein sehr hochpreisiges Produkt mit dem gleichen Namen vermarktete.
Kurz nach dem Start erwirtschaftete das Unternehmen große Verluste. In ihrem Prüfbericht von Dezember 2019 kritisierte der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern die Stadtwerke Parchim: Bei der Beteiligung handle es sich zum einen um eine Aktivität, die keinen öffentlichen Zweck erfüllt, zum anderen monierte die Behörde die Höhe der Verluste. Sie beliefen sich schon im ersten Produktionsjahr auf über eine halbe Millionen Euro. Im August 2020 wurde der Betrieb schließlich aufgelöst.
Juristisches Nachspiel
Das Ganze hat nun ein Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Schwerin wurde aufgrund des Berichts des Rechnungshofs tätig und führte am 10. März eine Hausdurchsuchung im Parchimer Rathaus durch. Die Untersuchungen richteten sich gegen Bürgermeister Dirk Flörke. Die Begründung: Er habe seine Vermögensbetreuungspflichten verletzt und dadurch Vermögensschäden für die Stadt verursacht, berichtet die Schweriner Volkszeitung.
Gleichzeitig gab es auch bei den Parchimer Stadtwerken eine Hausdurchsuchung. Dort wird aus den gleichen Gründen gegen den Chef der Stadtwerke, Dirk Kempke, ermittelt. Sowohl im Fall Flörke als auch Kempke geht es ausdrücklich nicht um persönliche Bereicherung.
Einstimmige Entscheidung
„Aus Anlass der Ermittlungen und Bürodurchsuchungen am 26. März trat deshalb der 13-köpfige Aufsichtsrat der Stadtwerke zusammen“, heißt es in einer Pressemitteilung, die der Aufsichtsratsvorsitzende und Justitiar der Stadt Parchim, Detlev Hestermann, unterzeichnet hat.
Dem Geschäftsführer wurde die Gelegenheit gegeben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern, heißt es darin weiter. Die Fragen der Aufsichtsräte seien „umfassend beantwortet“ worden. Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage sprach der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer das umfassende Vertrauen aus. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen. (hp)