Wasser

„Was der Biene gut tut, tut auch den Gewässern gut“

Das Bundeskabinett hat das Paket zum Insektenschutz beschlossen. Im Fokus der Öffentlichkeit standen zwar vor allem die Auseinandersetzungen zwischen dem Umwelt- und Agrarministerium. Aber die Entscheidungen enthalten auch wichtige Fortschritte für die Wasserwirtschaft.
10.02.2021

Bundesumweltministerin Julia Klöckner (li.) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze stellen auf einer Pressekonferenz die Beschlüsse der Bundesregierung zum Insektenschutz vor.

Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch das Gesetzespaket zum Insektenschutz beschlossen. Wie Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten, sind sowohl die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (gemeinhin bekannt als Insektenschutzgesetz) als auch die Änderung der sogenannten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf den Weg gebracht worden. Beide Vorhaben gehen auf das Aktionsprogramm Insektenschutz zurück, das das Kabinett bereits im September 2019 verabschiedet hatte.

Die Pläne waren zuvor auf heftigen Widerstand gestoßen – vor allem seitens der Landwirte. Diese befürchten wirtschaftliche Einbußen durch einen restriktiveren Einsatz von Pestiziden, den vor allem die Verordnung zum Pflanzenschutz neu regelt.

Länderspezifische Festlegungen

In Schutzgebieten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stark eingeschränkt und teils verboten werden. Ausnahmen gibt es etwa für den Obst-, Gemüse- und Weinanbau. Darüber hinaus legt die Verordnung für den Einsatz von Pestiziden einen allgemein einzuhaltenden Mindestabstand zu Gewässern fest, der sich zwischen fünf und zehn Metern bewegt. Bereits getroffene Kompromisse in den Bundesländern sollen weiter gelten dürfen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft warnte am Mittwoch vor solchen Sonderregelungen. «Das geplante Aufbringungsverbot von Pflanzenschutzmitteln im Abstand von zehn Metern zu Gewässern» sei ein großer Fortschritt, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand. Wenn aber jedes Bundesland eine eigene Regelung dazu treffen könne, sei das Verbot möglicherweise in Gefahr.

 Gewässerschutz wird „löchrig“

„Was der Biene gut tut, tut auch den Gewässern gut“, stellte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fest. „Mit den neuen Regeln zum Insektenschutz, insbesondere dem Aufbringungsverbot von Pflanzenschutzmitteln im Abstand von zehn Metern zu Gewässern, geht die Bundesregierung beim Schutz unserer Gewässer einen großen Schritt vorwärts.“ Solche Streifen schützten Gewässer und damit auch die Ressourcen für die Trinkwassergewinnung vor entsprechenden Verunreinigungen.

Ein Wertmutstropfen seien aber laut VKU die vielen Ausnahmemöglichkeiten, mit denen der Schutz der Gewässer in der Praxis sehr löchrig zu drohen bleibt. Umso wichtiger sei es nun, dass die Länder nicht wieder einen Schritt zurückgehen, sondern die Regelungen beibehalten, damit sie vor Ort ihre Wirkung entfaltet: „Gewässerschutz und damit verbunden auch der Schutz unserer Trinkwasserressourcen dürfen keine Frage des Wohnorts sein“, stellt der Verband fest. (dpa/hp)