Ein Brunnenhaus im Loisachtal

Ein Brunnenhaus im Loisachtal

Bild: © SWM/Ziggy/Heinrich Hülser

Ein jahrelanger Kampf der Gemeinden Neubiberg, Neuried und Unterhaching um ihre Trinkwasserversorgung ist am Freitag zu Ende gegangen. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat einen Bescheid erlassen, wonach die Stadtwerke München sie bis 2045 mit Wasser aus dem Loisachtal versorgen können.

Dagegen hatten sich zwei Kommunen aus der Loisachtal-Region, nämlich Farchant und Oberau, heftig gewehrt. Im Loisachtal befürchtete man, dass eine Ausweitung von Wasserschutzgebieten angesichts des Wachstums des Münchner Umlands die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten einschränken würde. Denn Industriegebiete, Straßen und Landwirtschaft sind in solchen Bereichen verboten.

Definition von "ortsnah"

Daher drängten die Loisachtal-Kommunen das Garmischer Landratsamt seit 2015, einen neuen Passus im Wasserhaushaltsgesetz zu nutzen, das eine „ortsnahe“ Versorgung vorsieht. Unterhaching, Neubiberg und Neuried hatten in der Folge – auch vor Gericht – plausibel und gutachterlich bestätigt darlegt, dass sie weder durch eigene Brunnen noch durch Wasserlieferungen aus den Nachbargemeinden ihre bevölkerungsreichen Gemeinden ausreichend versorgen können.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat nun mitgeteilt, dass „die Umlandgemeinden während der gesamten Laufzeit der zugunsten der Stadtwerke München GmbH erteilten wasserrechtlichen Gestattungen bis zum 31. Dezember 2045 mitversorgt werden dürfen“. Die Behörde „ist nach Prüfung aller vorgelegten Stellungnahmen und Gutachten zum Ergebnis gekommen, dass eine Mitversorgung der Umlandgemeinden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dem Grundsatz der ortsnahen Versorgung nach § 50 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes widerspricht.“ (hp)

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