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Kurz und knackig: Die ZFK hat einen Ticker für Kurzmeldungen eingerichtet, um Sie immer auf dem neuesten Stand zu halten.

Haben Sie Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unsere Autorin Elwine Happ-Frank.

3. Juli 2026

Wassermangel: In München hat erstmals die neue Taskforce getagt

In München macht sich der Klimawandel in diesem Sommer verschärft bemerkbar. Die Grundwasserstände sind in den vergangenen zwölf Monate wegen geringer Niederschläge gesunken. Nachdem der Verbrauch während der Hitzewelle in der zweiten Juni-Hälfte zum Teil bei 400 Millionen Liter pro Tag lag – und damit ein Fünftel über dem oberen Normalwert –, ergriffen die Stadtwerke München (SWM) und die Stadt München Notmaßnahmen.

Dazu gehört die Bildung einer Taskforce Wasser, die am Donnerstag, 3. Juli, erstmals unter der Leitung von Oberbürgermeister Dominik Krause getagt hat. Ihr gehören Fachleute des Referats für Klimaschutz und Umwelt sowie der SWM an. Die Ergebnisse:

  • Die SWM haben über die aktuelle Lage berichtet. Der Wasserverbrauch ist in den vergangenen 24 Stunden gesunken – mutmaßlich aufgrund der Sparappelle von Stadt und Stadtwerken sowie der kühleren Witterung mit einigen Regenfällen.

  • Der Wasserverbrauch ist aber nach wie vor überdurchschnittlich, die Situation dementsprechend unverändert angespannt. Die SWM weisen darauf hin, dass einzelne Regentage keinen signifikanten Einfluss auf die Grundwasserpegel haben. Dafür ist ein maßvoller Trinkwasserverbrauch über einen längeren Zeitraum erforderlich.

  • Stadt und SWM bereiten gemeinsam weitergehende Maßnahmen zum Wassersparen vor, die im Bedarfsfall unverzüglich in Kraft gesetzt werden können.

  • OB Krause hat das Referat für Klima- und Umweltschutz und die SWM beauftragt, eine Strategie zu erarbeiten, um die Wasserversorgung der Stadt München vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen wie anhaltender Trockenheit und Hitzeperioden dauerhaft zu gewährleisten.

11. März 2026

Klagen gegen Einträge von PFAS-Chemikalie in allen Bundesländern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gegen den Eintrag der langlebigen PFAS-Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) in Grund- und Oberflächengewässer vor. Dazu reicht die Organisation Klagen wegen unzureichender Maßnahmenprogramme in sechs großen Flussgebietseinheiten ein: Donau, Elbe, Ems, Rhein, Warnow-Peene und Weser.

Beklagt wird, dass die Länder keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen haben, obwohl der für Pestizide und deren relevante Abbauprodukte geltende Grenzwert in Höhe von 0,1 Mikrogramm pro Liter in Bezug auf TFA im Grundwasser überschritten wird.

TFA ist die kleinste PFAS-Ewigkeitschemikalie sowie ein langlebiges Abbauprodukt zahlreicher PFAS-Verbindungen. Die größten Quellen sind TFA-bildende Pestizide und fluorierte Kältemittel (sogenannte F-Gase). Über Industrie, Kläranlagen, Niederschlag und die Auswaschung bestimmter Pestizide gelangt TFA ins Wasser.

Hier können die Maßnahmenprogramme der Bundesländer konkret ansetzen: Sie müssen wasserrechtliche Einleitungen aus Industrie und Kläranlagen mit strengeren Auflagen zur Emissionsminderung versehen oder bestehende Genehmigungen widerrufen. Zudem müssen sie den Einsatz TFA-bildender Pflanzenschutzmittel insbesondere in Wasserschutzgebieten untersagen.


13. Februar 2026

DUH reicht Vollstreckungsantrag gegen Bundesregierung ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingereicht. Ein seit Oktober 2025 rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verpflichtet die Bundesregierung zu einem wirksamen Aktionsprogramm zur Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Grundwasser.

Anfragen der DUH an das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium zum Zeitplan für das Aktionsprogramm blieben bislang unbeantwortet. "Stattdessen hat das Ministerium am 15. Januar 2026 einen Referentenentwurf für ein Düngegesetz vorgelegt, das den Wasserschutz in Deutschland erheblich schwächen würde", stellt die Organisation in einer Mitteilung fest. Ähnlich haben sich auch mehrere Wasserverbände positioniert.

Die DUH beantragt deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium und Minister Alois Rainer, wegen Nichtumsetzung des Urteils.

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