Ein Landwirt in Niedersachsen bringt Gülle als Dünger auf einem Feld aus.

Ein Landwirt in Niedersachsen bringt Gülle als Dünger auf einem Feld aus.

Bild: © Philipp Schulze/dpa

Bundesländer und Bauern dürfen für die Umsetzung strengerer Dünge-Vorschriften zum Schutz des Grundwassers auf mehr Zeit hoffen. Bundesregierung und EU-Kommission hätten «im Grundsatz» eine Einigung erzielen können, heißt es in einem gemeinsamen Brief des Umwelt- und des Agrarministeriums, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag.

Die Kommission stimme einer Verlängerung der Umsetzungsfrist für die neue Ausweisung besonders belasteter Gebiete, für die besonders strenge Auflagen gelten, «bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 zu». Das sei wichtig für die Behörden der Bundesländer, da in der Corona-Krise ein reibungsloses Arbeiten teils nicht zu gewährleisten sei.

Bundesrat muss jetzt zustimmen

In bereits ausgewiesenen sogenannten Roten Gebieten mit hoher Nitratbelastung sollen zusätzliche Maßnahmen erst ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend sein – auch, weil diese Gebiete sich durch die neue Festlegung verschieben können. Diese Zusagen habe die Kommission «eindeutig von der Bedingung abhängig gemacht», dass der Bundesrat der verschärften Düngeverordnung an diesem Freitag zustimme, heißt es in dem Schreiben weiter.

Zuvor hatten die Agrarminister aus Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) angesichts der Ausnahmesituation eine «größtmögliche Flexibilität» der EU-Kommission gefordert. «Die landwirtschaftliche Produktion ist ein systemrelevanter Bereich der europäischen Infrastruktur und viele Betriebe sind durch die Pandemie stark betroffen», heißt es in dem Schreiben (die ZfK berichtete). (hp)

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