Die Wasserwirtschaft ist als „geschützter Kunde“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zu betrachten. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem Verband kommunaler Unternehmen VKU mitgeteilt. Wasserver- und Abwasserentsorger würden also auch in einer Gasmangellage vorrangig gegenüber nicht geschützten Kunden weiter mit Gas beliefert.
Dafür hatte sich der VKU im Rahmen der Diskussion zur Priorisierung bei einer Gasmangellage eingesetzt. Als „geschützte Kunden“ werden Erbringer „grundlegender sozialer Dienste“ bezeichnet. Darunter sind Dienste zur Erbringung von Versorgungsdienstleistungen in den Bereichen grundlegende soziale Versorgung, Gesundheitsversorgung, Notfall, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung zu verstehen.
Wichtig für das Zusammenleben
Unter „grundlegender sozialer Versorgung“ lässt sich aus Sicht der BNetzA die Wasser- und Abwasserwirtschaft einordnen, da „diese eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges, gesundes und friedliches Zusammenleben der Bevölkerung“ darstellt. Die Behörde wies dabei darauf hin, dass es sich bei dem Begriff der geschützten Kunden um einen gesetzlichen Begriff handelt, bei dem der BNetzA keine Festlegungskompetenz zukommt.
Vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage hat der VKU eine Umfrage zum Erdgaseinsatz in der kommunalen Wasserwirtschaft durchgeführt. Die Rückmeldung der Mitgliedsunternehmen zeigten, dass „Erdgas bei mindestens zwei von drei Unternehmen" verwendet wird, stellt der Verband fest. In der Trinkwasserversorgung sei der Anteil höher als in der Abwasserentsorgung, wo Klärgas als Substitut genutzt werden könne.
Einsatzgebiete von Gas
Dabei wird Erdgas vor allem zu Heizzwecken, insbesondere zur Beheizung der Betriebsgebäude und Liegenschaften, aber auch für den Betrieb von Netzersatzanlagen und den Notbetrieb von BHKW (bei Faulgasausfall) verwendet. Der dabei anfallende Strom wird für den Anlagenbetrieb eingesetzt, zum Beispiel für die (energieintensiven) Pumpen. In Kläranlagen dient Erdgas auch zur Absicherung bei Klärgasmangel.
Jedes fünfte Unternehmen der Trinkwasserversorgung gibt an, auf Dauer nicht auf Erdgas verzichten zu können. In der Abwasserentsorgung ist dies nur jeder zehnte Betrieb.
Entwicklung von Ersatzlösungen
Zusammengenommen haben über 80 Prozent der kommunalen Unternehmen der Wasserwirtschaft zurückgemeldet, dass sie langfristig auf den Einsatz von Erdgas verzichten können, über die Hälfte bereits in den nächsten fünf Jahren. Bezüglich der Substituierbarkeit planen Unternehmen, beispielweise Netzersatzanlagen langfristig auf Diesel umzustellen und die Beheizung der Liegenschaften auf Wärmepumpen-Technologie umzurüsten. (hp)



