Wasser

Keine Überbürokratisierung bei der Novelle der Trinkwasserrichtlinie

Der DVGW und der BDEW fordern einen praktikablen Weg bei der Umsetzung der Neuregelung. Schließlich sollten die Unternehmen nicht überfordert werden.
15.05.2018

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) üben Kritik an der Novellierung der 20 Jahre alten EG-Trinkwasserrichtlinie. Nach dem neuen Ansatz müssten Unternehmen an 365 Tagen Proben nehmen. Dies würde die Kosten aber um etwa 20 bis 30 Prozent erhöhen. Zudem blieben viele der Parameter übers Jahr hin konstant. „Die Maßnahmen müssen umsetzbar bleiben“, forderten nun beide Verbände bei einer Pressekonferenz während der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelttechnologien. Man dürfe den Bereich nicht überbürokratisieren. Schließlich gebe es selbst in Deutschland nicht diese Zahl an Labors, um die Probenahmen auszuwerten. Und wenn selbst Deutschland bei der Umsetzung an seine Grenzen stoße, dann könnten andere Länder der EU diese neuen Maßnahmen noch weniger umsetzen.

Derzeit finden die Beratungen zur Trinkwasserrichtlinie im Ministerrat und im EU-Parlament statt. Im Parlament wird mit einer ersten Positionierung im Herbst gerechnet. Bis Mai 2019 sollte die Novelle umgesetzt sein, sonst läuft der Ansatz Gefahr, nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt zu werden. Schließlich finden 2019 Neuwahlen für das EU-Parlament statt. Ab Mai wird dann mit einem Auftakt des Wahlkampfes gerechnet.

Wahrverkehrsfreiheit über Hygiene

DVGW und BDEW kritisieren zudem bei der Novelle eine Bevorzugung der Warenverkehrsfreiheit, die über dem gesundheitlichen Verbraucherschutz stehe. So fehle eine Vorgabe für Hersteller, welche Materialien verwendet werden dürfen. Schließlich kann die Verwendung von falschen Materialien bei Rohren oder Schläuchen zu gefährlichen Biofilmen führen. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte deshalb vor zwei Jahren den Vorschlag gemacht, eine Positivliste zu erstellen, welche Materialien genutzt werden dürften. Auch die Einführung einer Negativliste an Materialien sei eine Option. Doch diese Vorgaben fehlen in der Novelle der Trinkwasserrichtlinie, obwohl solche Vorgaben für andere Lebensmittel gang und gäbe seien. Und das, obwohl Wasser das Lebensmittel Nummer eins sei.

Ebenfalls schlecht gelöst ist nach Ansicht der Verbände die Auswahl der Qualitätsparameter. Diese wichen von den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ab, sei es nun bei Stoffen und bei Grenzwerten. Zur Vereinfachung und leichteren Umsetzung sei eine Orientierung an den Qualitätsparametern der Weltgesundheitsorganisation unabdingbar, fordern die Verbände. (al)