Gefahr durch PFC: Blick in das Wasserwerk Rauental, das zu den Stadtwerken Rastatt gehört

Gefahr durch PFC: Blick in das Wasserwerk Rauental, das zu den Stadtwerken Rastatt gehört

Bild: © Stadtwerke Rastatt

Wenn am 12. Januar die neue europäische Trinkwasserrichtlinie in Kraft tritt, sind die Stadtwerke Rastatt (Baden-Württemberg) besonders gefordert. Dann ist erstmals ein Grenzwert für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) aufgeführt. Dieser liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter.

In Sachen PFC sind die Stadtwerke Rastatt leidgeprüft. Seit 2012 ist bekannt, dass Böden und Grundwasser im eigenen Landkreis mit den möglicherweise gesundheitsgefährdenden Schadstoffen verunreinigt sind.

Zwei Wasserwerke im Fokus

Die Chemikalien werden in der Natur nicht abgebaut und verbleiben somit in der Umwelt. Ziehen die Stadtwerke das verunreinigte Grundwasser als Trinkwasser heran, müssen sie es aufwendig filtern. (Die ZfK berichtete.)

Die Stadtwerke Rastatt betreiben in Ottersdorf und Rauental zwei eigene Wasserwerke. Das Wasserwerk Rauental wurde 2018 mit einer Aktivkohleaufbereitungsanlage zur PFC-Entfernung ausgestattet.

Ottersdorf schon unter EU-Grenzwert

In Ottersdorf dürften die neuen Grenzwerte kein großes Problem darstellen. Im Juli 2020 maßen die Stadtwerke in den beiden Brunnen, die das Werk speisen, eine PFC-Summenkonzentration von 0,064 und 0,011 Mikrogramm pro Liter, wie aus online zugänglichen Daten des Kommunalversorgers hervorgeht. Im Netzwasser waren es 0,037 Mikrogramm pro Liter.

In Rauental dürfte es schwieriger werden. Im September 2002 maßen die Stadtwerke dort im Brunnen 0,529 und im Netzwasser 0,382 Mikrogramm pro Liter.

"Werden Filter öfter wechseln"

Allerdings gibt sich Michael Koch, der zuständige Abteilungsleiter der Stadtwerke Rastatt, zuversichtlich, auch in Rauental die neuen Grenzwerte einhalten zu können. "Wahrscheinlich werden wir dort die Filter künftig nur öfter wechseln müssen", sagte er im Gespräch mit der ZfK.

Juristische Folgen fürchten müssen die Stadtwerke Rastatt übrigens vorerst nicht, sollten sie bis Mitte Januar die neuen Grenzwerte doch noch nicht einhalten können. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis zu zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie national umzusetzen. (ab)

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