Es geht um Verantwortung und um Schadenersatz in Millionenhöhe: Wegen der Vergiftung des Grundwassers mit den gesundheitsschädlichen Chemikalien PFC wollen die Stadtwerke Rastatt rund 6,5 Mio. Euro von einem Kompostunternehmen einklagen. Hinzu kämen künftig noch entstehende Kosten wegen der Verseuchung, sagte am Dienstag der Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, Olaf Kaspryk. «Es kann nicht sein, dass der Verbraucher diese Kosten trägt.» Der Zivilprozess dazu beginnt diesen Freitag vor dem Landgericht Baden-Baden.
Das Kompostunternehmen aus Baden-Baden, laut Kaspryk Verursacher des flächenmäßig größten Umweltskandals Deutschlands, soll bis Ende 2008 mit Papierschlämmen versetzten Kompost auf Feldern in den Landkreisen Baden-Baden und Rastatt ausgebracht haben. Diese Schlämme enthielten sogenannte per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), die in der Natur kaum abbaubar sind. Betroffen sind weit über 1000 Hektar Ackerland in Nord- und Mittelbaden. Die Schadstoffe gelangten später auch ins Grundwasser (wir berichteten). Im Jahr 2012 wurde dies bei einer Routineuntersuchung der Stadtwerke Rastatt entdeckt.
Sorge um Zahlungsfähigkeit
Seither musste der Versorger Brunnen stilllegen sowie die Wasserwerke Rauental und Niederbühl vom Netz nehmen beziehungsweise mit neuer Filtertechnik ausrüsten. Die Kosten dafür will der Wasserversorger nun dem mutmaßlichen Verursacher der Verschmutzungen in Rechnung stellen.
In dem Prozess vor dem Landgericht Baden-Baden wird am Freitag kein Urteil erwartet. Sollte die Vogel AG in Zukunft zur Erstattung zu Schadenersatz verurteilt werden, kündigte der Rechtsanwalt der Stadtwerke an, mit der Firma Verhandlungen aufzunehmen. «Wir wollen ihn nicht "platt machen" und in die Insolvenz treiben», sagte der Anwalt. «Wir wollen, dass er Verantwortung übernimmt, und wollen dann gemeinsam eine Lösung finden.»
Ungeklärte Haftungsfragen
Dem Chef der Stadtwerke Rastatt geht es aber noch um viel weitergehende Themen. Falls der Verursacher bei einer Verschmutzung des Grundwassers in dieser Größenordnung nicht haftbar gemacht werden kann, könne es nicht sein, dass die Verbraucher die Kosten tragen müssen. Die Stadtwerke seien zwar dafür zuständig, das Trinkwasser in ordnungsgemäßen Zustand an die Bürger zu liefern. Sie sind aber nicht für den ordnungsgemäßen Zustand des Grundwassers zuständig.
Es gehe hier also um die grundsätzliche Frage, wer für die Verschmutzung des Grundwassers aufkommen müsse: Ist es die kommunale Seite alleine? Oder sind es auch das Land, der Bund und auch die EU im Rahmen ihrer Zuständigkeiten? Bislang gibt es laut Kaspryk dazu keine Gerichtsurteile und auch keine Regelungen.
Forschung zu organischen Belastungen
Außerdem beschäftigen sich die Stadtwerke Rastatt seit Jahren mit einer Verbesserung der Erkennung und Aufbereitung von PFC im Grundwasser. „Unser Wasserwerk Rauental arbeitet heute hocheffizient mit vier Aktivkohlefiltern, die PFC zuverlässig aus dem Brunnenwasser entfernen. Um das Verfahren zu etablieren und so effizient und nachhaltig wie möglich zu gestalten, waren im Vorfeld viele Studien und Pilotversuche zusammen mit Experten notwendig.“
Kürzlich haben die Stadtwerke zusammen mit dem Technologiezentrum Wasser (TZW) und dem Unternehmen Unisensor nun das Projekt „Sen-SOS" in die Wege geleitet. Ziel der Fachleute bei dieser Studie ist es, ein Frühwarnsystem zu entwickeln, mit dem unerwünschte organische Spurenstoffe im Bereich der Grundwasserströmung frühzeitig vor der Brunnenfassung gefunden und online erfasst werden können. (hp/dpa)



