Welche Trinkwasser-Alternativen gibt es für die Beregnung in der Landwirtschaft?

Welche Trinkwasser-Alternativen gibt es für die Beregnung in der Landwirtschaft?

Bild: © Heiner Witthake/AdobeStock

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen ab einer Entnahmemenge von 10.000 Kubikmetern jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20.000 Kubikmetern bei Wasser aus Oberflächengewässern ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Dieser sogenannte „Wassercent“ fällt ab Januar 2024 an, wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz mitteilt.

Bislang mussten in dem Bundesland im Wesentlichen nur Wasserversorger, Industrie und Gewerbe den Wassercent bezahlen; Wasser zur land- und forstwirtschaftlichen Beregnung war kostenfrei.

Die Entgelte im Einzelnen

Das Wasserentnahmeentgelt beträgt ab 2024 bei Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband drei Cent pro Kubikmeter für Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter für Wasser aus Oberflächengewässern. Für alle anderen Entnahmen werden sechs beziehungsweise 2,4 Cent pro Kubikmeter fällig.

Der verringerte Entgeltsatz für Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband trägt laut dem Ministerium dem Umstand Rechnung, dass verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl an wasserrechtlichen Entnahmezulassungen reduzieren und dadurch die Gewässerbewirtschaftung und den Verwaltungsvollzug vereinfachen. Zudem wird damit für Einzelentnehmer ein Anreiz geschaffen, sich einem Wasser- und Bodenverband anzuschließen, was dem politischen Ziel Rechnung trägt, Verbundlösungen auf Wasserverbandsebene zu stärken.

Verwendungszweck der Mittel

Die im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vereinnahmten Gelder sollen zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet werden. Zur nachhaltigen Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für Beregnungszwecke sollen digitale Mengenerfassung und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken eingesetzt werden.

Bislang belaufen sich die jährlichen Einnahmen belaufen sich auf rund 25 bis 27 Millionen Euro. Eine genaue Bezifferung, um wie viel die Einnahmen durch die Gesetzesänderung steigen werden, kann das Ministerium derzeit noch nicht angeben, da die konkrete Höhe vom Maß der Ausschöpfung der wasserrechtlichen Zulassung abhängt.

Maßnahmen für mehr Effizienz

„Der fortschreitende Klimawandel führt zu weniger Grundwasserneubildung, auch Oberflächengewässer führen in Dürrezeiten, wie wir sie immer häufiger erleben, weniger Wasser“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des Ministerratsbeschlusses, das Wasserentnahmeentgeltgesetz zu ändern. Daher sei es wichtig, effizienter mit Wasser umzugehen, um einer Knappheit entgegenzuwirken. (hp)

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