Bei dem Streit inklusive gerichtlicher Auseinandersetzung ging es um die Frage, ob die Wiesbadener Wasserpreise in den Jahren von 2007 bis 2011 angemessen oder überhöht waren. Die hessische Landeskartellbehörde hat die Aufsicht über die Trinkwasserpreise der Wasserversorgungsunternehmen in Hessen. In dieser Funktion hatte die Behörde die Höhe der Wasserpreise bei ESWE und einigen anderen Versorgern moniert.
Welche Gründe hat die Hessische Landeskartellbehörde dafür angeführt, dass die von der ESWE Versorgungs AG zwischen 2007 bis 2011 verlangten Wasserpreise überhöht waren?
Der damals amtierende hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) hatte schon 2009 ein Kartellverfahren gegen die HSE Südhessische Energie AG und gegen ESWE Versorgung eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt liefen in Hessen bereits sieben weitere Kartellverfahren wegen angeblich überhöhter Wasserpreise gegen die Versorger in Frankfurt, Kassel, Oberursel, Eschwege, Herborn, Wetzlar und Gießen.
Dieter Posch führte seinerzeit einen bundesweiten Preisvergleich als Grund für seinen Schritt an. Dabei wurde Wiesbaden jedoch mit Gemeinden verglichen, in denen völlig andere Landschaftsbilder und topografische Voraussetzungen vorherrschten. Die Wasserpreise hätten aus unserer Sicht jedoch nur auf ihre Angemessenheit untersucht werden können, wenn auch die Kostenstrukturen entsprechend berücksichtigt worden wären. Wiesbaden ist aufgrund seiner Kesselllage mit drei Bezugsquellen (Rheinwasser, Taunusstollen und aus dem Hessischen Ried) und der aufwendigen Aufbereitung nicht ohne Weiteres mit anderen Wasserversorgern vergleichbar.
ESWE Versorgung hatte seine Wasserpreise letztmalig im Jahr 1995 erhöht. Danach wurden in 2001 und 2003 zwei Preissenkungen durchgeführt – in Abstimmung mit der Kartellbehörde. Alle seitdem erfolgten Kostensteigerungen, wie Personal- und Energiekosten, wurden nicht an die Kundinnen und Kunden weitergegeben, sondern durch Prozessoptimierungen und Einsparungen kompensiert. Die Angemessenheit der ESWE-Wasserpreise war in der Vergangenheit durch den Hessischen Landesrechnungshof bestätigt worden.
Im Kartellverfahren war aus unserer Sicht weder die Auswahl der Vergleichsunternehmen angemessen, noch wurde die besondere geografischen Lage Wiesbadens mit 26 Druckstufen berücksichtigt.
Die Summe von 17,5 Millionen Euro soll über die nächsten fünf Jahre variabel ausgeschüttet werden. Was heißt das konkret?
Die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) erhalten von ESWE Versorgung jährliche Zahlungen, die den notwendigen Gebührenanstieg abfedern sollen.
Kann man grob sagen, um wieviel Prozent die Trinkwasserpreise in den nächsten fünf Jahren ohne die Ausschüttung gestiegen wären?
Die Wasserversorgung in Wiesbaden wird seit 2012 durch die WLW als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt sichergestellt. Zur aktuellen Gebührenentwicklung können wir bei ESWE Versorgung daher keine näheren Auskünfte geben. Jedoch ist abzusehen, dass massive Investitionen, Instandhaltungsarbeiten sowie steigende Personal- und Energiekosten zu Gebührenerhöhungen führen müssen, die durch den jetzt getroffenen Vergleich nicht unerheblich gemindert werden können.
Wasserversorger stehen vor großen Herausforderungen, um ihre Infrastrukturen zu erneuern und an den Klimawandel anzupassen, was hohe Investitionen erfordert. Wurden diese Themen in dem von der Hessischen Landeskartellbehörde angestrengten Verfahren angemessen berücksichtigt?
Diese Frage ist aus unserer Sicht schnell zu beantworten: Nein!
Das Interview führte Elwine Happ-Frank
Mehr zu dem Thema:



