Die Tesla-Autofabrik bei Berlin. Der Hersteller führt derzeit umfangreiche Vorab-Tests für den Produktionsstart durch. (Luftaufnahme mit einer Drohne)

Die Tesla-Autofabrik bei Berlin. Der Hersteller führt derzeit umfangreiche Vorab-Tests für den Produktionsstart durch. (Luftaufnahme mit einer Drohne)

Bild: © Patrick Pleul/dpa

Die Brandenburger Regierung sieht das Trinkwasser in der Region um die Tesla-Fabrik in Grünheide anders als der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner nicht in Gefahr. Dabei geht es um die Frage, wie eine Klage von Umweltverbänden gegen das Landesamt für Umwelt ausgeht, die sich um die Wasserförderung aus einem Wasserwerk dreht, von der auch Tesla betroffen ist.

«Die Landesregierung sieht die Trinkwasserversorgung von 170.000 Menschen im Einzugsgebiet des WSE (Wasserverband Strausberg-Erkner) und die Wasserversorgung von Tesla als nicht gefährdet an», sagte der brandenburgische Umweltminister Axel Vogel (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Potsdam. Die Grüne Liga und der Naturschutzbund Brandenburg haben wegen der Bewilligung für eine höhere Wasserentnahme in dem Wasserwerk Eggersdorf von 2020 gegen das Landesamt für Umwelt geklagt. Aus ihrer Sicht fehlen unter anderem umweltrechtliche Prüfungen.

Verwirrung um Klagegegenstand

Der WSE hatte davor gewarnt, dass dem Verband rund 4 Mio. Kubikmeter Grundwasser für die Entnahme fehlten, wenn die Wassergenehmigung für das Werk in Eggersdorf durch das Handeln der Landesbehörde infrage stehe. «Damit wird die öffentliche Trinkwasserversorgung für 170.000 Menschen im Verbandsgebiet gefährdet

Die Klage der Umweltverbände richte sich gegen die Erhöhung der genehmigten Entnahmemengen am Wasserwerk Eggersdorf in Höhe von 1,2 Mio. Kubikmeter im Jahr, nicht gegen den ursprünglichen Bescheid von 1976 für rund 2,5 Mio. Kubikmeter Wasser im Jahr, sagte Vogel.
Der Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, Michael Ganschow, verwies darauf, dass die Genehmigung von 1976 versehentlich einem anderen Wasserwerk zugeordnet war. Das hatte das Land bereits eingeräumt. Hauptschwerpunkt der Klage sei die Erhöhung der Wassermenge, die erst nach der öffentlichen Auslegung der Pläne erfolgt sei, sagte Ganschow.

Verhandlung am 11. Februar

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) geht es bei der Klage bisher um die komplette Genehmigung für die Wasserförderung. «Der bisher in den Schriftsätzen angekündigte Antrag richtet sich gegen die gesamte wasserrechtliche Bewilligung vom 28. Februar 2020», teilte ein Sprecher mit. Letztlich komme es aber auf den Antrag an, der in der mündlichen Verhandlung gestellt werde. Sie ist für den 11. Februar vorgesehen.

Brandenburg leidet unter Trockenheit, in Sommermonaten drohen in einigen Gebieten Einschränkungen für die Wassernutzung. «Wir haben nicht unbegrenzt Wasser zur Verfügung», sagte Minister Vogel. Dazu komme, dass Berlin immer mehr Wasser brauche. Er forderte einen Generalplan für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beider Länder. (dpa/hp)

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