Wasser

VKU und BDEW loben neue EU-Trinkwasserrichtlinie

Die Richtlinie sichere EU-weite Standards, zum Beispiel beim Zugang zu Trinkwasser. Beide Verbände fordern allerdings auch die schnelle Umsetzung in nationales Recht.
15.12.2020

Das Europäische Parlament hat die neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet. Die geltende Richtlinie von 1998 wurde damit nach über 20 Jahren und drei offiziellen "Anläufen" der EU-Kommission überarbeitet und beschlossen. (Symbolbild)

Das Europäische Parlament hat die Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie angenommen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder mehr als 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen, hat sich erfreut zur Verabschiedung der Richtlinie geäußert, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Der VKU erklärte, die EU schaffe mit der Revision der Trinkwasserrichtlinie die Voraussetzungen dafür, dass die Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicher sei. Die neue Richtlinie sehe eine Reihe von neuen Aufgaben für die kommunalen Wasserversorger vor, die nun in Deutschland praxistauglich umgesetzt werden müssten.

Ziel müsse es sein, einen unverhältnismäßigen, bürokratischen Aufwand für die kommunalen Trinkwasserversorger zu verhindern. Dieser zahle laut VKU nicht auf die Qualität und die Sicherheit der Trinkwasserversorgung ein.

Verursacherprinzip bei Wasserverschmutzung

Den Ansatz, den gesamten Wasserkreislauf über einen neuen "risikobasierten" Ansatz stärker in den Blick zu nehmen, hält der VKU für sinnvoll. Dieser erfordere jedoch eine enge Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Wasserversorgern. Der Schutz der Trinkwasserressourcen sei obendrein ein wichtiger Baustein für eine klimarobuste Wasserversorgung.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte die Einführung des risikobasierten Ansatzes mit Risikobewertung und Risikomanagement. Der Ansatz beziehe die Verursacher bei der Festlegung von Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen mit ein. Oberstes Ziel müsse die Sicherheit der Wasserversorgung sein. Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten sei dies ein seit langem überfälliger Schritt. 

VKU: Preistransparenz gegenüber Kunden entscheidend

Die neue Trinkwasserrichtlinie lasse den Mitgliedstaaten bei manchen Vorgaben Spielräume für die Umsetzung in nationales Recht. Laut dem VKU komme es auf eine praxisnahe Ausgestaltung für die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland an. Dies betreffe beispielsweise Informationspflichten zu wirtschaftlichen Faktoren wie den Kosten für die Verbraucher und der Leistungsfähigkeit der Wasserinfrastruktur.

Transparenz gegenüber Kunden sei im Interesse der lokal und regional tätigen kommunalen Wasserversorger. Allerdings gelinge dies nur, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen dem Verbraucher auch einen echten Mehrwert liefern. Dies ist bei dem reinen Vergleich von wirtschaftlichen Faktoren der Wasserversorgung häufig schwierig.

Infrastrukturen und Systeme der Wasserversorgung seien kein Produkt von der Stange, sondern eine Maßanfertigung – optimal zugeschnitten auf die lokalen Gegebenheiten wie Hydrologie, Topographie oder Siedlungsstruktur. Entsprechend unterschiedlich und nahezu unvergleichbar anhand einzelner Indikatoren seien die Kosten für den Verbraucher.

BDEW: Richtlinie verbessert Zugang zu Trinkwasser

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser erklärte zur neuen Richtlinie, dass diese einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher leiste und für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser sorge. Als besonders erfreulich hervorzuheben seien die Regelungen bei den Kernelementen der Richtlinie. Unter anderem der verbesserte Zugang aller EU-Bürger zu Trinkwasser.

Weyand äußerte sich zustimmend zu der Entscheidung, Trinkwasser in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen zugänglich zu machen. Außerdem würden EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen erlassen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen. Damit werde der Gesundheitsschutz der EU-Bürger gestärkt.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Einig sind sich die Verbände, dass nach der Verabschiedung der Ball bei den Mitgliedsstaaten liege, die Richtlinie entsprechend in nationales Recht umzusetzen. "Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie nun auch vom Europäischen Parlament angenommen worden ist, muss die Bundesregierung zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben", so Weyand.

Der VKU sieht allerdings auch in Brüssel die Arbeit noch nicht als getan: Der europäische Green Deal muss Trinkwasserschutz und Gewässerschutz eng miteinander verzahnen. Das gelte vor allem mit Blick auf das Null-Schadstoff-Ziel für Wasser, Böden und Luft, das die EU-Kommission anstrebt. Damit will sie den Schadstoffeintrag an der Quelle angehen. Nur so könne es gelingen, langfristig die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. (jk)