Die neue Regierung geht in ihrem Koalitionsvertrag ausführlich auf das Thema Wasser ein. Wie ist Ihre Einschätzung?
Grundsätzlich finden sich die drei Hauptpunkte, die wir mit unserem DVGW Zukunftsprogramm Wasser adressieren, auch im Koalitionsvertrag wieder: Wir brauchen ausreichende Mengen Wasser, ein Thema, was uns in Deutschland erst in den letzten fünf Jahren richtig bewusst geworden ist. Wir brauchen eine hohe Qualität, um das Wasser auch wirklich nutzen zu können. Und wir brauchen drittens die entsprechenden Infrastrukturen, um das Wasser an den Stellen zur Verfügung zu stellen, wo es tatsächlich gebraucht wird.
Der Koalitionsvertrag bekräftigt den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Eigentlich ist das Thema ja im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Müsste hier nachgeschärft werden?
Das klare Bekenntnis im Koalitionsvertrag zum Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung finde ich richtig und wichtig. Dieser Grundsatz steht auch im Wasserhaushaltsgesetz. In den Länder-Gesetzgebungen, die an dieser Stelle deutlich wichtiger sind, findet sich das allerdings nicht immer mit der gebotenen Deutlichkeit. Meiner Meinung nach ist das Bekenntnis im Koalitionsvertrag aber erst einmal entscheidend, so dass wir dies zweifellos abhaken können. Allerdings – und hier liegt die eigentliche Herausforderung – wird Wasser auch in der Landwirtschaft, in der Industrie sowie für natur- und wassernahe Landschaften benötigt.
Gibt es noch weitere positive Aspekte?
Es gibt ein klares Bekenntnis dazu, die in der Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz des Wassers vorgesehenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Diese Richtlinie hat in den Jahrzehnten ihres Bestehens viel in Bewegung gesetzt, in Bezug auf den Schutz der Trinkwasserressourcen sind die Erfolge bislang noch überschaubar. Von deutscher Seite blickt man oft zu kritisch darauf, vor allem weil wir viele rote Flussläufe ausweisen müssen mit entsprechendem Handlungsbedarf. Ich sehe das etwas anders: Wir haben mithilfe der Wasserrahmenrichtlinie für die Verbesserung der Gewässermorphologie in unseren wassernahen Landschaften viel erreicht. Außerdem finde ich das Bekenntnis zu vorsorgendem Wasserschutz wirklich sehr gut.
Was meinen Sie damit konkret?
Im Koalitionsvertrag gibt es auch Aussagen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Wasser. Das ist grundsätzlich ein richtiger Ansatz. Ob die Einführung einer Abwasserabgabe der richtige Weg ist oder ob man hier andere Initiativen ergreifen muss, sei mal dahingestellt. Für uns als DVGW ist eine vorsorgende Chemikalienpolitik ein ganz zentraler Punkt.
Gehen Sie davon aus, dass mit der Novellierung der Düngeverordnung die Ziele der EU-Nitratrichtlinie erreicht werden?
In diesem Zusammenhang gibt es ja das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Von deutscher Seite wurden die Maßnahmen mehrfach nachgebessert – ein ganz, ganz zäher Prozess. Wir haben uns da in Deutschland nicht mit Ruhm bekleckert. Im Koalitionsvertrag steht jetzt, dass die Politik alle Maßnahmen, die dabei helfen, die Verpflichtungen der EU gegenüber einzuhalten, unterstützen würde. Das ist im Grundsatz okay, aber das ist mir viel zu defensiv. Wir müssen das Nitratproblem viel umfassender angehen. Dazu gehört auch eine grundlegende Umgestaltung unseres Agrarsektors.
Was erwarten Sie von der Politik?
Im Bereich Landwirtschaft gibt es im Grunde über viele Jahre Versäumnisse. Wir haben in Kauf genommen, dass sich die Landwirtschaft in Richtung einer immer intensiveren Tierhaltung verbunden mit der Gülleproblematik entwickelt hat. Das hat im Prinzip zu einem sich selbst verstärkenden System geführt. Doch das ist nicht alternativlos: Es gibt andere Länder in Europa, die einen ganz anderen Weg eingeschlagen und hier deutliche Erfolge erzielt haben. Ich erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie hier deutlich konkreter wird und weiter nach vorne geht.
Seit Anfang 2021 muss die novellierte Düngeverordnung umgesetzt werden. Einzelne Bundesländer haben – sagen wir mal – Tricks bei der Ausweisung von Messstellen und roten Gebieten angewandt. Hat diese Novellierung überhaupt etwas gebracht?
Das scheint mir so ein bisschen denselben Geist zu versprühen, wie das, was ich eben angemerkt habe. Man hat versucht, durch eine Anpassung der Düngeverordnung die Anforderungen aus dem Vertragsverletzungsverfahren irgendwie zu erfüllen, aber nicht mit dem Anspruch, den Gewässerschutz substantiell zu verbessern, sondern, um unter der Messlatte durchzuschlüpfen.
Welche Signale hören Sie aus Brüssel: Wird das Vertragsverletzungsverfahren noch einmal auf die Agenda kommen?
Die Maßnahmen, die Deutschland vorgeschlagen hat, werden sicherlich dahingehend kritisch geprüft werden, ob sie eine Einhaltung der europäischen Vorgaben ermöglichen oder nicht. Und dann werden wir bestimmt wieder von der EU hören. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die EU damit schon zufrieden ist. Ich erwarte tatsächlich, dass dieser Prozess weitergeht. Und wenn ich ehrlich sein soll: Ich finde das an dieser Stelle auch wichtig und richtig, dass die Europäische Kommission hier auf die Einhaltung der gemeinsam verabredeten Vorgaben der Nitratrichtlinie pocht.
Das Interview führte Elwine Happ-Frank
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