Die Wasserentnahme soll in Niedersachsen zum neuen Jahr teurer werden. Eine entsprechende Änderung soll zum 1. Januar in Kraft treten, wie die Staatskanzlei in Hannover am Dienstag mitteilte. Das Wassergesetz sieht vor, dass eine Anpassung der Gebühren vorgenommen wird, wenn die Verbraucherpreise seit der letzten Änderung um mindestens zehn Prozent gestiegen sind.
Diese Voraussetzung war zum Jahresende 2022 erfüllt. Die noch geltenden Gebührensätze sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und der Verbraucherpreisgesamtindex des Statistischen Bundesamtes weist für die Jahre 2021 und 2022 eine Preissteigerung von insgesamt 13,4 Prozent aus. Diese wird nun ab 2024 auf die Wasserentnahmegebühr übertragen.
Kostenneutralität für Wirtschaft
Nach früheren Angaben der Staatskanzlei muss ein Privathaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Wasserverbrauch von rund 46 Kubikmetern Wasser nun einen Euro mehr im Jahr zahlen.
Laut Staatskanzlei wird dem Landtag eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes empfohlen, um die Erhöhung bei der Wasserentnahme für Teile der Wirtschaft kostenneutral zu halten. Dabei geht es etwa um die chemische Industrie. Für Sportvereine soll die Gebühr für die Bewässerung von vereinseigenen Sportanlagen ganz entfallen.
Das Land rechnet durch die Anhebung mit jährlichen Mehreinnahmen von zehn bis elf Millionen Euro. Sie sollen für den Gewässer- und Naturschutz eingesetzt werden. (dpa/hp)



