Betrachtet man Trink- und Abwasserentgelte gemeinsam, waren die durchschnittlichen Kosten je Kubikmeter in Frankfurt am Main mit 3,80 Euro am niedrigsten.

Betrachtet man Trink- und Abwasserentgelte gemeinsam, waren die durchschnittlichen Kosten je Kubikmeter in Frankfurt am Main mit 3,80 Euro am niedrigsten.

Bild: © Christian Wolf/www.c-w.design.de

Im Jahr 2025 haben Hessinnen und Hessen durchschnittlich 5,34 Euro pro Kubikmeter an Trink- und Abwasserentgelten gezahlt. Davon entfielen 2,59 Euro auf Trinkwasser und 2,75 Euro auf Abwasser. Zusätzlich erhoben die hessischen Städte und Gemeinden feste Jahresentgelte von im Mittel 63,65 Euro für Trinkwasser sowie 8,45 Euro für Abwasser. Das hat eine Erhebung des Hessischen Statistischen Landesamts ergeben.

Die Preise für einen Kubikmeter Trinkwasser fielen regional unterschiedlich aus: Sie reichten von 0,96 Euro in Breitscheid bis 6,69 Euro in Grävenwiesbach. In 46 der insgesamt 421 hessischen Städte und Gemeinden wurde 2025 nur das tatsächlich verbrauchte Wasser berechnet. In den übrigen 375 Städten und Gemeinden war zusätzlich ein Pauschalbetrag zwischen 3,85 Euro in Dornburg und 288,51 Euro in Weilmünster zu zahlen.

Bei den hessischen Abwassergebühren waren die Preisunterschiede je Kubikmeter ähnlich wie beim Trinkwasser. Für einen Kubikmeter Abwasser variierten die Preise 2025 zwischen 1,30 Euro in Idstein und 6,99 Euro in Modautal. Die Abrechnungsmodelle der Kommunen beim Abwasser gestalteten sich unterschiedlich: 101 Städte und Gemeinden erhoben Pauschalbeträge zwischen 5,00 Euro in Wolfhagen bis 221,00 Euro in Witzenhausen.

Daneben berechneten 391 Städte und Gemeinden Niederschlags- oder Oberflächenwasserentgelte. In 16 Städten und Gemeinden wurde zudem ein Schmutzwasserentgelt fällig.

Betrachtet man Trink- und Abwasserentgelte gemeinsam, waren die durchschnittlichen Kosten je Kubikmeter im Werra-Meißner-Kreis und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (jeweils 7,09 Euro) am höchsten, während in Frankfurt am Main (3,80 Euro) am wenigsten bezahlt werden musste.

Unterschiedliche Versorgungsrealitäten

Die Erhebung des Hessischen Statistischen Landesamtes zeigt die Vielschichtigkeit der Gebührengestaltung in der hessischen Wasserwirtschaft. Laut Untersuchung gliedern sich die Entgelte in drei Hauptbestandteile: verbrauchs- beziehungsweise mengenabhängige Entgelte, verbrauchs- beziehungsweise mengenunabhängige Entgelte wie Grundgebühren sowie flächenbezogene Entgelte, die ausschließlich im Abwasserbereich erhoben werden.

Für Stadtwerke-Manager besonders relevant: Ab dem Berichtsjahr 2023 wurde die Erhebungsmethode umgestellt. Statt wie bisher bei den rund 420 hessischen Städten und Gemeinden berichten nun alle Betreiber öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen. Diese Vorgehensweise wurde im Sinne der bundeseinheitlichen Statistikproduktion angepasst, ohne jedoch die Vergleichbarkeit mit früheren Veröffentlichungen einzuschränken.

Faktoren der Preisbildung

Die erheblichen Unterschiede in der Entgelthöhe resultieren aus einer Vielzahl von Rahmenbedingungen, die Versorger bei der Kalkulation berücksichtigen müssen. Das Statistische Landesamt verweist auf wesentliche Einflussfaktoren:

Die Versorgungsstruktur variiert je nach Größe und Siedlungsstruktur des Ver- beziehungsweise Entsorgungsgebietes erheblich. Entfernung und Position zu Wassergewinnungsanlagen, die Länge der Wasserleitungen und Abwasserkanäle sowie Einleitmöglichkeiten für behandeltes Abwasser spielen eine zentrale Rolle. Hinzu kommen hydrologische Gegebenheiten wie Wasservorkommen und heterogene Rohwasserqualität, topografische Verhältnisse beim Überwinden von Höhenunterschieden sowie die geologische Situation mit unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit.

Für die wirtschaftliche Steuerung besonders bedeutsam sind die laufenden Kosten: Unterhaltung, Reparaturen, Pflege, Ausbau oder gegebenenfalls Rückbau der Anlagen und Leitungssysteme sowie Investitionen und Rücklagenbildung müssen über die Entgelte refinanziert werden. Nicht zu vernachlässigen sind zudem die Kosten zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Boden- und Gewässerschutz.

20-Jahres-Vergleich

Von 2005 bis 2025 erhöhten sich die Entgelte je Kubikmeter Trink- und Abwasser in den hessischen Kommunen um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr, wobei Trinkwasser jährlich im Mittel um 1,5 Prozent und Abwasser um 0,6 Prozent teurer wurden. Dabei stiegen in 394 Städten und Gemeinden die Entgelte je Kubikmeter Trink- und Abwasser, während sie in 26 Städten und Gemeinden abnahmen. In einer Gemeinde glichen sich die preislichen Veränderungen bei Trink- und Abwasser aus.

Die höchste Zunahme gab es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (jährlich im Mittel plus 2,5 Prozent). In Offenbach am Main reduzierte sich die Höhe der Entgelte mit einem Minus von 2,5 Prozent am stärksten (jährlich im Mittel um minus 0,1 Prozent).

2025 lagen die durchschnittlichen Entgelte für einen Kubikmeter Trinkwasser in Hessen 35,6 Prozent höher als 20 Jahre zuvor. Am stärksten verteuerten sich die Ausgaben für Trinkwasser im Wetteraukreis (plus 64,7 Prozent). In der Documenta-Stadt Kassel sanken die Ausgaben für einen Kubikmeter Trinkwasser mit 17,3 Prozent am deutlichsten.

Die Ausgaben für einen Kubikmeter Abwasser erhöhten sich im selben Zeitraum (2005 bis 2025) hessenweit um 12,2 Prozent. Die höchsten Steigerungen bei den Entgelten für die Abwasserentsorgung gab es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (plus 66,1 Prozent). In Frankfurt am Main gingen die Preise am stärksten zurück (minus 17,6 Prozent).

Methodische Transparenz für fundierte Vergleiche

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist Vorsicht geboten: In Gemeinden mit mehreren Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen wurden nach Einwohnerzahlen gewichtete Durchschnittsentgelte gebildet. Eine "bloße" Gegenüberstellung der Endpreise greift zu kurz, betont das Statistische Landesamt. Die spezifischen Rahmenbedingungen jedes Versorgungsgebietes müssen in eine fundierte Bewertung einfließen.

Die Datenerhebung erfolgt dreijährlich und umfasst das aktuelle Berichtsjahr sowie die zwei vorhergehenden Jahre. Erfasst werden dabei Beiträge, Grundgebühren, Mengengebühren und Preise bei allen Betreibern öffentlicher Anlagen – jedoch ohne Einmalzahlungen wie Anschlussgebühren, die für Verbraucher separat anfallen.

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