Breitband

Urteil: 5G-Frequenzvergabe nicht rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln hat geurteilt, dass die Vergabe der 5G-Frequenzen durch die Bundesnetzagentur nicht rechtmäßig erfolgte. Klägerin EWE-TEL begrüßt das Urteil.
27.08.2024

Die Bundesnetzagentur muss nun auch die Auflagen für die Lizenznehmer der 5G-Frequenzen neu entscheiden und dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln einbeziehen.

Erstmals seit über 20 Jahren sahen die Vergabebedingungen keine Diensteanbieterverpflichtung für die Lizenznehmer vor. Da das Oldenburger Telekommunikations- und Energieunternehmen EWE in dem Vergabeverfahren eine unrechtmäßige politische Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Bundesnetzagentur sah, hat es über verschiedene Instanzen zunächst das Klagerecht erwirkt und anschließend erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese stärkt nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im…

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