Von: Daniel Böhm, Senior Manager bei Q_Perior und Thorben Sparkuhle, Managing Consultant bei Q_Perior
Eine spartenübergreifende Auslesung aller Verbrauchsdaten eines Gebäudes macht nur unter Nutzung einer einheitlichen Infrastruktur Sinn – insbesondere für Letztverbraucher, die damit Transparenz über ihre gesamten Verbräuche erhalten. Vor dem Hintergrund steigender Endkundenpreise kann Transparenz über den Verbrauch ein erster Schritt zur Identifizierung möglicher Einsparpotenziale bieten.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit der verpflichtenden Fernauslesung von Submetering-Komponenten bis 2026 und der Verpflichtung zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) den rechtlichen Rahmen geschaffen.

Hintergrund
Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird von den Submetering-Dienstleistern größtenteils über eine eigene, häufig proprietäre Infrastruktur realisiert. Neben der Auslesung von Wärme- und Wasserverbrauchswerten werden über diese Infrastrukturen häufig auch weitere Sensoren wie Rauchwarnmelder angebunden und ausgelesen.
In Folge der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes im Jahr 2017 kam etwas Bewegung in das Thema Harmonisierung von Smart- und Submetering. Neben dem Umstand, dass für die Übertragung von Submetering-Daten im Rahmen der „Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ die Smart-Meter-Gateway(SMGW)-Kommunikationsplattform vorgesehen ist, wurden weitere rechtliche Grundlagen geschaffen (siehe Abbildung).
Was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht ist zwar sehr wohl eine klare Tendenz zur Harmonisierung von Smart- und Submetering zu erkennen, eine Verpflichtung besteht gegenwärtig jedoch kaum. Dennoch wird die Anbindung von Submetering-Komponenten aktuell von nahezu allen Messdienstleistern und vielen Messstellenbetreibern erprobt.
Harmonisierung von Smart- und Submetering – das kann doch nicht so schwer sein!
Gegenwärtig erfolgt die Anbindung von Submetering-Komponenten an das Smart Meter Gateway nahezu ausschließlich durch Nutzung der CLS-Schnittstelle des Smart-Meter-Gateways. Dies ist laut Submetering-Umfrage der Q_Perior AG aus dem Jahr 2021 sowohl bei Messstellenbetreibern als auch bei Submetering-Dienstleistern branchenübergreifend die präferierte Anschlussvariante.
Zur Erfassung der Submetering-Daten ist bei dieser Variante der Einsatz eines CLS-Gateways bzw. einer Submeter-Einrichtung (SME) notwendig. Über verschiedene Kommunikationstechnologien (wie Wireless-M-Bus oder LoRaWAN) werden darüber die Daten des jeweiligen Submetering-Systems erfasst und anschließend über den CLS-Kanal des SMGW an die berechtigten externen Marktteilnehmer (EMT) gesendet.
Entsprechende Marktkommunikationsprozesse für massentauglichen Prozess nötig
Um dieses Zusammenspiel zwischen Smart-Meter-Gateway und SME sicherzustellen, ist es jedoch notwendig, dem Smart-Meter-Gateway vor der Inbetriebnahme bestimmte Informationen mitzuteilen. Dazu zählen unter anderem das CLS-Zertifikat des CLS-Gateways, das zum Einsatz kommende HAN-Kommunikations-Szenario (HKS) sowie die IP-Adresse des EMT für die Übermittlung der Daten.
Je nach Szenario stehen diese Informationen dem Messstellenbetreiber bzw. Gatway-Admin aktuell nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Ein massentauglicher Prozess, bei dem der Messstellenbetreiber im Sinne des novellierten Messstellenbetriebsgesetz als Infrastrukturdienstleister für weitere Marktpartner fungiert, erfordert daher entsprechende Marktkommunikationsprozesse für den Austausch dieser Informationen.
Viele Detailabstimmungen nötig
Bedenkt man, dass die im novellierten Messstellenbetriebsgesetz definierten Zusatzleistungen auch die „Bestellung“ eines Einbaus intelligenter Messsysteme (iMSys) sowie die Übermittlung von Submetering-Daten über dieses iMS ermöglichen, gewinnt das Thema MaKo-Prozesse weiter an Relevanz – von einer interoperablen Plug’n-Play-Lösung ganz zu schweigen.
Die aktuellen Erfahrungen in Projekten mit unseren Kunden zeigen, dass die Zusammenführung der beiden Welten von Smart- und Submetering funktioniert, aber häufig noch mit vielen Detailabstimmungen verbunden ist. Neben dem bereits erwähnten notwendigen Austausch von Daten für die Inbetriebnahme der Geräte und der anschließenden Datenübermittlung muss im Vorfeld bereits geklärt werden, inwieweit eine Anbindung des Submetering-Systems an das Smart-Meter-Gateway in einer Liegenschaft überhaupt technisch realisierbar ist.
Im Gegensatz zu Messstellenbetreibern, die mit einer Ausbauquote von „nur“ 95 Prozent die rechtlichen Anforderungen erfüllen, benötigen Submetering-Dienstleister eine 100 Prozent-Ausbauquote der Infrastruktur, um ihren bzw. den gesetzlichen Verpflichtungen ihrer Kunden nachzukommen.
Harmonisierung von Smart- und Submetering – Es ergibt Sinn, ist aber herausfordernd!
Derzeit bestehen für die Harmonisierung von Smart- und Submetering noch viele Hürden. Neben der aktuell noch fehlenden rechtlichen Notwendigkeit sind hier insbesondere technische (Interoperabilität zwischen SMGW und SME) und regulatorische (fehlende Marktkommunikation für den Austausch notwendiger Daten) Herausforderungen zu nennen.
Diese wurden zum Teil mit den Arbeiten an der BSI-Richtlinie 03109-5 adressiert. Dennoch ist die Nutzung einer einheitlichen und sicheren Infrastruktur unter Nutzung des CLS-Kanals des SMGW zur Übermittlung von Verbrauchsdaten aus Gebäuden sinnvoll– insbesondere im kommunalen Kontext, wo Stadtwerke häufig Multi-Sparten-Unternehmen sind und zusammen mit weiteren Kommunalgesellschaften (etwa aus der Wohnungswirtschaft) eine kommunale Wertschöpfung erzeugen. (sg)
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