Bis zum ersten Mai hätten eigentlich alle Netzbetreiber ihre Bereitschaft für den bilanziellen Ausgleich nach Auslaufen der BDEW-Übergangslösung zum 31. Mai anmelden müssen, damit die Redispatch-2.0-Prozesse wie geplant zum 1. Juni losgehen hätte können. Allerdings hatten bis dahin gerade einmal 54 Netzbetreiber ihre Bereitschaft bei der Bundesnetzagentur signalisiert. Bis zum 6. Mai waren es immerhin schon 173 Netzbetreiber, von den angepeilten 900 ist die Zahl aber noch weit entfernt. Inzwischen ist die Zahl auf 127 Netzbetreiber (Stand 13. Mai) geschrumpft.
Der Verband BDEW erklärte auf ZfK-Nachfrage warum die Zahlen rückläufig sind lediglich, dass es sich hier um eine unverbindliche Liste handle, die dazu diene Transparenz zu schaffen.
Wenig verwunderlich bei diesen Zahlen ist es, dass sich die Bonner Behörde bzw. ihre Beschlusskammern 6 und 8 Anfang Mai genötigt sah, die Mitteilung 9 herauszugeben. Die Regulierungsbehörde macht sich verständlicherweise Sorgen: Noch sei nicht der Abdeckungsgrad bei der Erfassung der Stammdaten sowie bei der elektrischen Kommunikation mit den Einsatzverantwortlichen und Lieferanten erreicht, der für einen reibungslosen Start nötig sei, heißt es darin.
Demnach warnen die Übertragungsnetzbetreiber vor einem daraus wachsenden Risiko für die Systembilanz. „Die Gefahr bestehe, dass Redispatch-Maßnahmen doppelt bilanziell und energetisch ausgeglichen werden – sowohl vom anfordernden Netzbetreiber als auch vom Bilanzkreisverantwortlichen.“
Softwarehersteller sind inzwischen alle ready
Dabei hatte die Branche mit der BDEW-Übergangslösung schon eine dreimonatige „Schonfrist“ erhalten, die zum 31. Mai auslaufen wird. Die Beschlusskammern betonen in ihrem Schreiben, dass man an diesen Stichtag trotz der schleppenden Umsetzung festhalten werde. In einem Gastbeitrag erläutert die Horizonte-Group und die Rechtsanwältin Heidrun Schalle, warum die Mitteilung 9 als weitere Übergangslösung interpretiert werden kann.
Der BDEW erklärte auf ZfK-Nachfrage ob man denke, dass die Branche die Vorgaben bis zum 1. Juni mehrheitlich erfüllen werde, dass man als Verband nicht abschätzen könne , wie viele Netzbetreiber bis zum 1. Juni betriebsbereit sind und damit verbunden den bilanziellen Ausgleich übernehmen können. "Obwohl alle Unternehmen derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten und erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten, scheint dies mit Blick auf die aktuellen Zahlen unwahrscheinlich."
Gründe für die schleppende Umsetzung
Die Softwarehersteller sind hingegen Redispatch 2.0-ready, betont der Edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation. Dafür, dass es allgemein noch nicht so rund laufe, gebe es verschiedene Gründe. Etwa, dass viele Anlagenbetreiber ihre Stammdaten noch nicht an die Netzbetreiber gemeldet haben. „Die Netzbetreiber laufen diesen hinterher“, so der Eindruck vom Edna Bundesverband.
Denn bevor es an den bilanziellen Ausgleich geht, muss auch der Betrieb erfolgreich umgesetzt werden. Fehlen hier Informationen, hat es auch Auswirkungen auf die Bilanzierung. Zugleich sind die Netzbetreiber untereinander abhängig, je nachdem ob es um den vorgelagerten oder den nachgelagerten Netzbetreiber gehe, der noch auf die Daten bzw. die Betriebsbereitschaft des anderen warte, nennt der Verband einen weiteren Grund.
Auch seien bei manchen Netzbetreibern die Prozesse noch nicht komplett rund, der eine oder andere habe auch noch nicht in völliger Gänze mitbekommen, was alles umzusetzen sei. Dies betreffe aber nicht die Mehrheit, man komme aber insgesamt langsamer voran als gedacht, so der Eindruck von Edna. Zudem dürfe nicht vergessen werden, dass es sich hier um eine komplexe Herkules-Aufgabe handle.
Der BDEW sieht ebenfalls in der Umsetzung eine Herausforderung für die ganze Branche – nicht nur für die Netzbetreiber. "Die Gründe sind dabei vielschichtig und teils sehr unterschiedlich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der gesetzlich vorgegeben Zeitrahmen für den Umfang eines so riesigen Digitalisierungs- und Umstellungsprozesses sehr knapp bemessen wurde", so der Verband.
Die Herausforderungen in der Praxis wurden demnach klar unterschätzt. Gründe im Detail seien unter anderem fehlende Kapazitäten bei IT-Dienstleistern, da alle Akteure gleichzeitig Unterstützung brauchen, extrem hohe Prozesskomplexität, denn nicht jede Herausforderung war im Vorfeld absehbar, fehlende Testmöglichkeiten – wie beispielsweise fehlende Zeitfenster – unter allen relevanten Prozessbeteiligten oder auch die Beteiligung völlig neuer Akteure im System, um nur einige der Punkte zu nennen.
Klare Differenzierung bei Netzbetreibern zwischen unverschuldet und verschuldet
Der BDEW weist auch darauf hin, dass die betroffenen Unternehmen mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten und in den letzten Wochen und Monaten signifikante Fortschritte erzielt wurden. "Die BNetzA hat dies in ihrer Mitteilung auch noch mal bestätigt. Aufgrund der vielfältigen und individuellen Herausforderungen, gibt es keine allgemeingültige Blaupause, was jetzt zu tun ist. Wichtig ist, dass der Fokus weiterhin auf der schnellstmöglichen vollständigen Umsetzung aller Zielprozesse liegt. Insofern begrüßen wir auch das Vorgehen der Bundesnetzagentur, die zwar den Druck auf die Branche hochhält, aber gleichzeitig klar macht, dass diejenigen, die alles in Ihrer Macht stehende für eine schnelle Umsetzung tun, nicht unter unverschuldeten Verzögerungen leiden sollen."
Denn die Bonner Behörde differenziere ganz klar zwischen Netzbetreibern, die unverschuldet oder verschuldet den bilanziellen Ausgleich nicht durchführen können. "Die Entscheidung, wer unter welche Kategorie fällt, wird im Rahmen der Kostenprüfung für das Jahr 2022 getroffen. Ein Beispiel für Unverschulden kann sein, wenn ein Netzbetreiber seine Testbereitschaft meldet, aber der vorgelagerte Netzbetreiber ihm nicht die Möglichkeit anbieten kann, die notwendigen Tests durchzuführen". Der BDEW begrüße diese Regelung ausdrücklich.
Edna fordert Ausnahmen für kleine EVU
Kleine Energieversorger werden sich mehrheitlich wohl bei Dienstleistern bedienen, um ihren Pflichten nachzukommen. „Wir beklagen erneut, dass es keine Ausnahmen für kleine EVU gibt, bei denen noch nie eine Abregelmaßnahme durchgeführt werden musste oder wo es nur eine sehr geringe Anzahl betroffener Anlagen gibt“, so Rüdiger Winkler, Geschäftsführer von Edna für die Initiative evu+.



