Insgesamt sollen bis Januar 2023 nahezu 12.000 Smart-Meter-Gateways verbaut werden und damit die gesetzlich geforderte Zehn-Prozent-Quote erreicht werden

Insgesamt sollen bis Januar 2023 nahezu 12.000 Smart-Meter-Gateways verbaut werden und damit die gesetzlich geforderte Zehn-Prozent-Quote erreicht werden

Bild: © Rheinenergie/PPC

Im ersten Teil sprachen Wolfgang Zander, Gründer und Generalbevollmächtigter von BET, sowie Jan Kircher, Partner bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), und Leon Bücher, Unternehmensberater bei BET, über die Voruntersuchungen im Rahmen des §48 Messstellenbetriebsgesetzes. Dabei geht es um Einbaufälle, Prozesse und den Nutzen der Digitalisierung der Energiewende.

Kommen wir zu einem der wichtigsten Themen Ihrer Voruntersuchung und zwar zum Thema Preisobergrenzen: Erhöhen oder nicht?
Leon Bücher: Also, was man hier beachten muss, ist dass die Prozesse alle noch im Aufbau sind. Deswegen haben Sie in den zu ermittelnden Kosten auch eine Riesenstreuung. Das ist zu Beginn eines neuen Branchenprozesses immer so, dass man dadurch die Kostensituation nicht genau feststellen kann. Aber selbst, wenn wir uns auf das effiziente Viertel der Messstellenbetreiber beschränken, sieht man, dass selbst diese Messstellenbetreiber ein Problem haben, kostendeckend zu wirtschaften. Das ist nicht wegzudiskutieren.

Jan Kircher: Wir empfehlen daher das Ganze etwas anzuheben, entweder über die Netzentgelte oder über die POG selbst.

Wolfgang Zander: Ja, das muss das BMWK entscheiden, wir können nur Optionen aufzeigen, was man machen kann. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Bündelungs-Regelung zu verändern. Im Moment ist es so, dass wenn ein Anschlussnutzer mehrere Messstellen betreibt, die alle ein intelligentes Messsystem haben, dann zahlt er nur für eine Messstelle plus jeweils 20 Euro für zusätzliche Zähler. Sie haben zum Beispiel drei Zähler, einer hängt an der Wärmepumpe, der andere an der Wallbox und der letzte ist für den normalen Haushaltsstrom. Dann zahlen Sie einmal die 130 Euro für die Wärmepumpe und für die anderen zwei jeweils 20 Euro. In unseren Analysen zeigt sich, dass diese 20 Euro für die weiteren Zähler nicht ausreichen.
 

Was heißt das für die Branche?
Jan Kircher: Man könnte zum Beispiel gar keinen extra Zähler für die Wärmepumpe verwenden. Der separate Zähler ist ein uraltes Relikt wegen der Konzessionsabgabe und des alten § 14a EnWG, die für Wärmestrom geringer ausfällt, wenn sie separat gezählt wird. Physikalisch bestehet hier auch keine Notwendigkeit und volkswirtschaftlich hat das gar keinen Vorteil. Aber die Regulatorik gibt das so vor..

Könnten Sie das genauer erklären?
Leon Bücher: Heute ist es so, dass die Kunden einfach Vorteile haben, weil sie pro Kilowattstunde sparen können. Bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen ist das schon der Fall. Wenn man den Strom dieser Anlagen extra zählen lässt, ist es für die Kunden günstiger, weil die Konzessionsabgabe für den Wärmestrom niedriger ist und auch günstigere Netzentgelte anfallen. Die Kunden haben daher einen Anreiz, separate Zähler zu verbauen. Der Zusatzzähler kostet den Messstellenbetreiber genau das gleiche wie der Hauptzähler. Der Kunde bekommt den Zusatzzähler aber nach der aktuellen Bündelungsregelung viel günstiger. Wenn wir diese Bündelungsregelung abschaffen, kann der Kunde überlegen, ob er den separaten Zähler überhaupt noch braucht oder ob er dafür genauso viel zahlt wie für den Hauptzähler. Wir haben für 2032 etwa 10 Millionen dieser separaten Zähler abgeschätzt, da kommt schon eine erkleckliche Summe zusammen. Das ist eines der wichtigen Ergebnisse, die wir mitgenommen haben.
Wenn man das anpasst, hat man auch noch einen reduzierten administrativen Aufwand bei den Messstellenbetreibern, weil sie diese unterschiedlichen Abnahmefälle in ihren IT-Systemen nicht differenzieren müssen.

Was haben Sie denn bei den Zusatzdienstleistungen herausgefunden?
Jan Kircher: Das ist der nächste, bzw. übernächste Punkt. Es gibt noch einen anderen. Wir haben ja die optionalen Einbaufälle. Das ist der nächste schwierige Punkt. Kunden unter 6000 kWh, die auch nicht unter den §14a fallen, müssen kein iMSys einbauen. Sie können sich aber eines wünschen. Dann zahlen sie um die 30 oder 50 Euro – und auch das ist für die Messstellenbetreiber nicht kostendeckend. Aus Sicht des MSB sind diese optionalen Einbaufälle, das hat die Branche auch sehr klar kritisiert, unattraktiv. Selbst wenn man effizient arbeitet. Nach heutigen Maßstäben in fünf oder zehn Jahren, wenn wir weiter in der Digitalisierung sind, sieht das vielleicht anders aus. Aber im Moment können wir nur feststellen, dass es in der Regel volkswirtschaftlich nicht vorteilhaft ist, diese Kunden mit einem iMSys zu versorgen.

Aber es gibt Betreiber, die plädieren für einen Vollrollout?
Wolfgang Zander: Im Einzelfall, kann das eine Verbesserung auch für die Volkswirtschaft sein. Aber wir müssen uns mit der Frage beschäftigen: Machen wir daraus eine Verpflichtung für alle? Und da müssen wir ganz klar nein sagen, das sollten wir nicht tun. Aus Sicht des Messstellenbetreibers sind diese Fälle nach unserer Einschätzung meist unattraktiv. Wenn jemand das anders sieht, steht es ihm frei, einen Vollrollout umzusetzen. In unserer Studie hat sich nicht ergeben, dass der Vollrollout in jedem Fall besser ist.

Dann kommen wir nochmals zu den Zusatzdienstleistungen?
Jan Kircher: Es gibt verschiedene verpflichtende Zusatzdienstleistungen. Wir haben diese in vier Cluster unterteilt: die vorzeitige Ausstattung, die Bereitstellung und den Betrieb zusätzlicher Hardware, die einmalige Konfiguration und Parametrierung sowie zu guter Letzt das Cluster Datenübertragung. Das sind die wesentlichen Cluster, die wir für Zusatzleistungen für sinnvoll erachten. Wir sind der Meinung, dass diese alle nach einer gewissen Logik eigenständig bepreist werden sollten.

Wolfgang Zander: Wir haben dafür allerdings, von Ausnahmen abgesehen, keine Kosten ermitteln können, weil diese Zusatzdienstleistungen im Moment ja noch gar nicht etabliert sind. Diese Services sind sehr stark mit dem Steuern verbunden. Der vorzeitige Einbau wäre noch ein Thema, das teilweise greifbar ist. Aber das Steuern macht ja noch niemand. Wie sollen wir also hier die Kosten ermitteln. Es gab keine objektive Grundlage.

Jan Kircher: Wir haben daher Leitplanken entwickelt, nach denen diese Zusatzleistungen durch die Messstellenbetreiber bepreist und zur Verfügung gestellt werden können. Aber diese Entscheidung obliegt dem BMWK, ob es hier zu einer Anpassung kommt.

Die Fragen stellte Stephanie Gust

Lesen Sie im dritten Teil die Einschätzungen der drei Experten über dynamische Tarife und eine Clearingstelle MsbG.

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