Noch Luft nach oben: In der Erhebung von BBHC hatten bis Januar nur drei der befragten 76 EVUs ein intelligentes Messsystem produktiv im Einsatz.

Noch Luft nach oben: In der Erhebung von BBHC hatten bis Januar nur drei der befragten 76 EVUs ein intelligentes Messsystem produktiv im Einsatz.

Bild: © PPC

Die Verbände VKU und BDEW haben im Rahmen des Eilbeschlusses des OVG Münsters einen Brief an den Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums Andreas Feicht verfasst. Darin fordern sie angesichts der Unsicherheiten im Markt – die Entscheidung betrifft  aktuell zwar lediglich fast 50 Messstellenbetreiber, die Auswirkungen und der Ausgang des Hauptverfahrens sind aber nach wie vor unklar – die vom Gericht bemängelten Punkte schnellstmöglich im Gesetz klarzustellen.

So hatte das OVG Münster die aktuell gestoppte Einbauverpflichtung intelligenter Messsystemen für die fast 50 Messstellenbetreiber mit der Interoperabilität der Geräte begründet. Zweiter Kritikpunkt war die fehlende Kompetenz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zertifizierung stufenweise zuzulassen.

"Zwar gilt die Entscheidung des Gerichts nur zwischen den klagenden Parteien und dem BSI, allerdings geht das Gericht davon aus, dass auch die Zertifizierungen rechtswidrig sind. Sowohl die Zertifizierungen als auch die Allgemeinverfügung entfalten aber Wirkung für alle Messstellenbetreiber und alle Kunden. Zukünftige Zertifizierungen und Feststellungen des BSI können nicht mehr rechtssicher erlassen werden", betonen die beiden Verbände nochmals eindringlich in dem Schreiben.

Wo noch Änderungsbedarf besteht

Nach Angaben der beiden Verbände sei dabei Folgendes im Gesetz zu verankern:

  1. Die Möglichkeit der sukzessiven Einführung neuer Funktionalitäten hin zu einem universell einsetzbaren Smart-Meter-Gateway (Stufenmodell).
  2. Die Klarstellung, dass § 21 MsbG keine Mindestanforderungen für alle zu zertifizierenden Geräte aufstellt.
  3. Die Ausdrückliche Aufnahme der Möglichkeit zur Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Backend des Messstellenbetreibers.
  4. Die Anpassung der Fristen für die Umsetzung der Ausstattungspflichten.
  5. Eine Lösung für den Nachweis der Interoperabilität der Funktionskette der intelligenten Messsysteme.

Daneben fordern beide Verbände das Bundeswirtschaftsministerium auf, mit Hochdruck die Voraussetzungen für die Steuerfunktionalität zu schaffen. Gebeten wird auch, um die entstandenen Rechtsunklarheiten noch in dieser Legislaturperiode bereinigen zu können, dass diese Änderungen in das laufende Verfahren der EnWG-Novellierung eingebracht werden.

Zuvor hatte schon der Edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation darauf gedrungen, die Gesetzgebung "schleunigst der Praxis anzupassen".

Einheitliche technische Standards gefordert

Kritik kommt hingegen von der Verbraucherzentrale NRW: Nicht das Messstellenbetriebsgesetz solle an die Defizite beim Rollout angepasst werden, sondern der Rollout an die gesetzlichen Vorgaben, sagte der dortige Smart-Meter-Fachmann Holger Schneidewindt dem "Tagesspiegel". Und weiter: „Insofern ist der OVG-Beschluss ein reinigendes Gewitter und eine Chance, keine Katastrophe.“ Siehe hierzu auch exklusives Interview "Das wurde versprochen, dass muss dann auch gehalten werden".

Prof. Ines Zenke, Vizepräsidentin des Wirtschaftsforums der SPD, erklärte zu dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster: „Die Digitalisierung der Stromnetze birgt große Effizienzpotenziale und kann zu einer Beschleunigung der Energiewende führen. Smart Meter und Gateways können dabei eine wichtige Rolle einnehmen. Doch gut gedacht muss auch gut gemacht sein! Das Oberverwaltungsgericht NRW hat zurecht darauf verwiesen, dass die aktuell verfügbaren Geräte den gesetzlich festgelegten technischen Ansprüchen nicht gerecht werden. Wenn Stromnetze in Zukunft flächendeckend digitalisiert werden sollen, muss bei VerbraucherInnen und MarktteilnehmerInnen Vertrauen in die Technik hergestellt werden. Dafür braucht es einheitliche technische Standards – von Beginn an.“

"Rollout bleibt Kernbestandteil der Energiewende"

Das Bundeswirtschaftsministerium antwortete bislang auf eine ZfK-Anfrage ausweichend: Zur Entscheidung des OVG Münsters sei anzumerken, dass es sich hier nicht um ein Urteil handle, sondern um eine Entscheidung im Eilverfahren. "In der Hauptsache ist noch nicht entschieden worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik  (BSI) prüft derzeit die Entscheidungsgründe", so das BMWi. Der Rollout intelligenter und sicherer Messsysteme sei und bleibe allerdins ein Kernbestandteil der Energiewende. "Dies wird auch von dem OVG Münster nicht in Frage gestellt. Es geht zukünftig darum, Verfahren weiter zu optimieren und gute Lösungen für die Energiewende zu finden", heißt es aus dem Ministerium.

Am Mittwoch muss das Bundeswirtschaftsministerium außerdem dem Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zu dem Urteil berichten. (sg)

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