Die Bundesregierung plant mit dem jetzt beschlossenen Gaspaket auch neue Regeln für Biomethan – also aufbereitetes Biogas. Demnach sind etwa ein zeitlicher Netzanschlussvorrang für Erzeugungsanlagen sowie ein erweiterter Vertrauensschutz für bestehende Anlagen vorgesehen.
Bund will Frist verlängern
Soll ein Netzanschluss getrennt werden, zum Beispiel weil das Gasnetz stillgelegt oder auf Wasserstoff umgerüstet wird, solle für Bestandsanlagen eine verlängerte Frist von 20 Jahren ab Inbetriebnahme gelten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Darüber hinaus werde eine Nachfolgeregelung geltender Netzanschlussprivilegien geprüft. Dazu laufe ein Stakeholderprozess, der aufzeigen soll, wie eine solche Regelung "nach Außerkrafttreten der Gasnetzzugangsverordnung ausgestaltet werden kann".
Vorwurf: Kostenminimierung kommt vor Klimaschutz
Die Biogasbranche hält den Gesetzentwurf für "unzureichend". Aus ihrer Sicht verfehle der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets", so der offizielle Titel, die Ziele der EU.
Statt der Defossilisierung des europäischen Gasbinnenmarktes und der Stärkung der Energieunabhängigkeit stünden "betriebswirtschaftliche Kostenminimierungen bei den Gasnetzbetreibern zu stark im Fokus", zugleich werde "die originäre Rolle der Netzbetreiber – als ein Hauptakteur der erneuerbaren Energiewende – deutlich vernachlässigt", heißt es etwa vom Biogasrat.
Grüne Gase in den NEP
Der Verband fordert nun Nachbesserungen: So müsse der Ausbau erneuerbarer Gase verbindlich und in der Netzentwicklungsplanung (NEP) verankert werden. Außerdem sollten bestehende Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung, insbesondere zu Netzanschluss, Kostenteilung und Einspeisevorrang für Biomethan, vollständig erhalten bleiben.
Und schließlich appelliert der Rat, dass Einspeiseanlagen erneuerbarer Gase nur als letztes Mittel vom Netz getrennt werden sollten. Und das "frühestens" nach 20 Jahren und nur bei bestätigter Stilllegung eines Netzes oder Teilen davon.
"Besonders unverständlich"
Drastischer äußert sich das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), in dem vier Branchenverbände organisiert sind. Es sieht in dem Gesetzentwurf gar "das Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte". Ähnlich wie der Biogasrat kritisiert das HBB: Der Entwurf werde "weder den europäischen Vorgaben gerecht, grüne Gase insgesamt zu stärken, noch den eigenen Ambitionen, heimische Grüngaspotenziale gezielt zu fördern".
Einerseits will die Bundesregierung im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes künftig deutlich stärker auf grüne Gase setzen und eine Grüngasquote einführen. Andererseits werden Regelungen vorgeschlagen, die große Biomethanpotenziale ausbremsen [...].
Dabei verweist der Dachverband auf einen "Widerspruch": Einerseits wolle die Regierung im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) künftig stärker auf grüne Gase setzen. Andererseits würden Regeln vorgeschlagen, die Biomethanpotenziale ausbremsen, "weil sie insbesondere Bestandsanlagen mit Interesse an einer Umstellung auf Gaseinspeisung aber auch Neuanlagen daran hindern, wirtschaftlich tragfähige Konzepte zu realisieren".
Dies sei besonders unverständlich, so das HBB. Das geplante GMG, auch Heizungsgesetz, sieht unter anderem eine Grüngasquote vor. Auch andere Verbände wie "Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft" sehen Nachbesserungspotenzial. Zwar gebe es "wichtige Fortschritte", dazu zähle etwa das Anschlussprivileg für Biomethan. "Dennoch bleiben zentrale Fragen offen", heißt es.
Einheitlicher Bestandsschutz gefordert
Biomethan werde im Entwurf noch zu stark regional gedacht. Anlagen bräuchten "einen klaren, einheitlichen Bestandsschutz". "Sonst können zentrale Versprechen wie die Grüngasquote nicht erfüllt werden", ist der Verband überzeugt. Das überarbeitete Gaspaket sieht keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Was darüber hinaus in dem Gesetzentwurf steckt, lesen Sie hier.



