Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für die angekündigten Kraftwerksausschreibungen und den geplanten Kapazitätsmarkt vorgelegt. Aber was steckt für Betreiber von Gasmotoren und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) in dem Entwurf?
Herr Liesner, im ersten Entwurf des Kraftwerksgesetzes tauchten Gasmotoren gar nicht auf – jetzt sind sie drin. Stellt das Gesetz damit einen gleichberechtigten Wettbewerb zwischen den Technologien her?
Dass Gasmotoren jetzt drinstehen, ist erst einmal begrüßenswert. Auch die abgesenkte Untergrenze von zehn auf ein Megawatt im Vergleich zum Habeck-Entwurf ist ein echtes Signal: Man denkt jetzt dezentraler, das ist sehr positiv. Gasmotoren sind eine der flexibelsten und am schnellsten verfügbaren Technologien, die wir haben – modular, dezentral, mit sehr hohen Wirkungsgraden in Kraft-Wärme-Kopplung.
Aber es gibt einen konkreten Kritikpunkt.
Ja, Paragraf 16 des Entwurfs verlangt eine Anlaufzeit von zwölf Sekunden für die Momentanreserve. Das ist für einen Gasmotor rein technisch nicht darstellbar – oder nur mit sehr teuren zusätzlichen Maßnahmen. Das sehen wir als strukturelle Benachteiligung, wo noch Potenzial für Nachbesserungen besteht.
Ich nehme an, das haben Sie dem Bundeswirtschaftsministerium bereits mitgeteilt?
Wir sind dort auf offene Ohren gestoßen. Es gibt die grundsätzliche Bereitschaft, im weiteren Verfahren nachzujustieren. Das Ziel muss ein echtes Level Playing Field sein – eines, das die technologiespezifischen Stärken jeder Lösung realistisch bewertet: Schnelligkeit, Flexibilität, Infrastrukturkosten, Effizienz.
Es gibt die grundsätzliche Bereitschaft, im weiteren Verfahren nachzujustieren.
Sie sprechen von Effizienz. Wie soll das konkret im Gesetz verankert werden?
Besonders die Zeitschiene wird in den kommenden Jahren ein entscheidender Faktor im Energiesystem werden. Warum nicht Umsetzungsgeschwindigkeit und Regionalität als Bonuskriterien in den Ausschreibungen berücksichtigen?
Wie schnell könnte die Branche überhaupt liefern?
Gerade Gasmotoren lassen sich schnell und vor allem modular innerhalb von Monaten errichten und es ließe sich innerhalb kurzer Zeit viel Tempo aufnehmen. Laut einer Mitgliederumfrage des KWK-Verbandes B.KWK aus 2023 liegen die Fertigungskapazitäten der Hersteller der DACH-Region bei mindestens sechs Gigawatt pro Jahr – inzwischen wahrscheinlich mehr. Dieses Potenzial sollte sich in den Ausschreibungskriterien wiederfinden.
Wie attraktiv sind die Ausschreibungen denn für kleinere Anlagen, etwa im Stadtwerke-Bereich?
Das hängt entscheidend davon ab, wie das Stromversorgungswirtschaftsgesetz mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verzahnt wird – und genau das ist das Problem. Das KWKG ist nahezu seit Jahren in der Schwebe. Wir hören bereits aus dem Markt, dass Stadtwerke Interesse haben, sich zu beteiligen, aber ohne Klarheit beim KWKG keine Investitionsentscheidung treffen.
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Ist die Teilnahme an den Kraftwerksausschreibungen für KWK-Anlagen überhaupt attraktiv, wenn es keinen Bonus für die Wärmeauskopplung gibt?
Genau das ist der Kern. Solange nicht klar ist, was das KWKG künftig leistet, ist die Frage nach der Attraktivität des Stromversorgungswirtschaftsgesetzes nicht seriös zu beantworten. Wir brauchen beides zusammen.
Im Entwurf steht außerdem eine Standortklausel: Wo in den letzten fünf Jahren hauptsächlich Gas verstromt wurde, soll kein neues Kraftwerk gefördert werden.
Die Logik dahinter verstehe ich: Man will verhindern, dass ein bestehendes Kraftwerk einfach stilllegt und durch ein neues ersetzt wird, das dann Förderung bekommt. Aber ich sehe das Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen.
Nämlich?
Viele Versorger, die seit Jahren auf KWK setzen und vielleicht noch Kohle-KWK im Portfolio haben, wollen effizienter und flexibler werden. Die auszuschließen wäre fatal. Wer eine alte Anlage durch eine deutlich effizientere oder innovativere ersetzt, darf nicht bestraft werden.
Bei Wasserstoff setzt der Entwurf auf freiwillige Anreize statt auf eine Umstellungspflicht. Werden Projekte dadurch wahrscheinlicher?
Ja, in der aktuellen Lage ist das realistischer als eine harte Pflicht. Weder die Wasserstoff-Infrastruktur noch ausreichende Mengen sind vorhanden. Wir wünschen uns alle einen schnelleren Hochlauf. Wir haben als Unternehmen weltweit 40 Anlagen ausgeliefert, die mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden, und jedes BHKW, das wir heute ausliefern, ist für eine spätere Umrüstung vorbereitet.
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Wie hoch sind die Mehrkosten derzeit für ein wasserstofffähiges BHKW gegenüber einer reinen Erdgasanlage?
Die Mehrkosten für das Equipment liegen im niedrigen zweistelligen Prozentbereich – wenn überhaupt. Die wesentlichen Komponenten – Motor, Generator, Pumpen, Wärmetauscher – sind identisch. Der entscheidende Kostenfaktor ist der Brennstoff, nicht die Hardware.
Ab Herbst 2027 sollen auch Bestandsanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können. Welche Chancen sehen Sie dann für KWK?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, alles einzubeziehen, was flexibilisiert werden kann. Das Biogasanlagen-Beispiel zeigt, was möglich ist: immer mehr der bestehenden rund 10.000 Anlagen, werden in Folge der geschaffenen Anreize flexibilisiert – das ist eine gute Blaupause auch für klassische, dezentrale KWK-Anlagen. Aber auch hier gilt: Ohne eine klare KWKG-Entscheidung werden die Investoren und Betreiber keine belastbare Entscheidungsgrundlage haben.
Wann rechnen Sie mit der KWKG-Novelle?
Ich gehe davon aus, dass bis Herbst 2026 Klarheit besteht – und dann lässt sich diese Frage auch eindeutiger beantworten.
Ohne eine klare KWKG-Entscheidung werden die Investoren und Betreiber keine belastbare Entscheidungsgrundlage haben.
Spüren Sie als Hersteller bereits mehr Nachfrage durch das anstehende Kraftwerksgesetz?
Bei großen Energieversorgern laufen im Hintergrund bereits Konzeptionierungen für modular aufgebaute Kraftwerkslösungen auch ohne, dass das StromVKG verabschiedet wurde. Im klassischen KWK-Bereich – Stadtwerke, Gesundheitssektor, Industrie – spüren wir dagegen schon länger eine Investitionszurückhaltung. Typische Erdgasanlagen in der Größenordnung 500 Kilowatt sind derzeit eher ein Ladenhüter.
Wie sieht es bei anderen Anlagenklassen aus?
Stabil nachgefragt sind Biogas-Flexibilisierung, Kläranlagen-KWK und kleinere Einheiten im 50-Kilowatt-Bereich für Landwirtschaft oder Gartenbau. Sobald die gesetzliche Klarheit da ist, erwarten wir auch eine Wiederbelebung in den oben genannten Bereichen.
Bei Gasturbinen treiben gerade Rechenzentren die Nachfrage. Ist das bei Gasmotoren ähnlich?
Ja, das ist ein globaler, technologieübergreifender Trend. Der am meisten entwickelte Markt sind die USA: ein enormer KI-getriebener Strombedarf, kombiniert mit einer maroden beziehungsweise bisweilen nicht vorhandenen Netzinfrastruktur. Wir sprechen von Anschlussengpässen, die weit über das hinausgehen, was wir in Deutschland kennen.
Und außerhalb der USA?
Der Bedarf an gesicherter Leistung, nicht nur für Rechenzentren, wächst nahezu auf jedem Kontinent drastisch an – und das schärft auch den Blick darauf, wie wichtig Geschwindigkeit in der deutschen Gesetzgebung ist.
Die hohe Nachfrage ist doch gut für Sie als Hersteller?
Als deutsches Unternehmen liegt uns der Heimatmarkt und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende besonders am Herzen. Bei aller Freude über das wachsende Interesse an unseren Produkten auf der ganzen Welt sehen wird jedoch zunehmend einen globalen Wettbewerb um Fertigungskapazitäten bei vielen Komponenten. Daher möchte ich nochmals daran appellieren, dass die gesetzlichen Grundlagen nun schnell geschaffen und miteinander verzahnt werden.






