Die EU-Kommission möchte den Betrieb von Gas- und Wasserstoffnetzen trennen. (Symboldbild)

Die EU-Kommission möchte den Betrieb von Gas- und Wasserstoffnetzen trennen. (Symboldbild)

Bild: © magann/AdobeStock

Von Julian Korb

Trotz lauter Kritik aus der Energiebranche hält die Bundesnetzagentur an ihrem ursprünglich vorgeschlagenen Wasserstoffentgelt fest. 25 Euro pro Kilowattstunde (kWh) pro Stunde und Jahr müssen Nutzer des Kernnetzes künftig zahlen, so hat es die Bonner Behörde beschlossen. "Wir schaffen Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten und ermöglichen den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis", wird Behördenchef Klaus Müller in einer Mitteilung zitiert.

Das Entgelt soll bis zum Jahr 2055 gelten und grundsätzlich in der Höhe nicht verändert werden. Lediglich eine Anpassung an die Inflation soll es geben. Die Netzagentur behält sich außerdem vor, das Hochlaufentgelt alle drei Jahre zu prüfen und auf mögliche neue Rahmenbedingungen zu reagieren. Ziel des Entgeltes ist es, ausreichende Erlöse für die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes zu erzielen.

Nicht unterbrechbares Jahresprodukt

Die alte Bundesregierung hatte dafür ein sogenanntes Amortisationskonto eingeführt, an dem die Betreiber des Kernnetzes beteiligt sind. Es muss bis zum Jahr 2055 ausgeglichen sein.

Die Bundesnetzagentur hat dazu mit dem sogenannten Wanda-Beschluss einen eigenen Mechanismus eingeführt, um allzu hohe Entgelte in den Anfangsjahren zu verhindern. In der Praxis entstehen den Netzbetreibern am Anfang Mindererlöse, die später ausgeglichen werden sollen.

Das Entgelt soll bundesweit einheitlich gelten und entfällt sowohl auf Unternehmen, die in das Netz einspeisen, als auch Wasserstoff daraus entnehmen. Die Kosten beziehen sich dabei auf ein "nicht-unterbrechbares Jahreskapazitätsprodukt", wie die Behörde erklärt.

Künftig soll es aber auch Monats- und Tagesprodukte geben, sowie unterbrechbare Wasserstoffkapazitäten. Über die genaue Produktpalette wird noch konsultiert.

Branchenstimmen warnen vor Hochlauf-Stopp

Mit der Festlegung setzt sich die Netzagentur über den Wunsch vieler Branchenteilnehmer hinweg, die für ein günstigeres Entgelt zum Einstieg geworben hatten. So warnt der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) vor einer "potenziell abschreckenden Wirkung" für Investoren und Industrie. Der festgelegte Satz sei viermal so hoch wie die heutigen Gasnetzentgelte.

Zuvor hatten unter anderem Stimmen aus der Kommunalwirtschaft darauf hingewiesen, dass der bisher absehbare Wasserstoffpreis zu hoch ist, um einen Hochlauf des Energieträgers zu ermöglichen.

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Auch aus Wirtschaft und Industrie kommt Kritk an den Wasserstoffentgelten. "Der aktuell vorgesehene Wert übersteigt deutlich die bekannten Netzentgelte für Strom- und Erdgasanschlüsse und kann dadurch die Wirtschaftlichkeit von Wasserstofflösungen, die ohnehin bereits sehr kostenintensiv sind, erheblich beeinträchtigen – insbesondere bei hohem Energiebedarf", schreibt etwa die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in ihrer Stellungnahme.

Wasserstoff-Kernnetz kommt voran

Derweil kommen die Arbeiten für das Wasserstoffkernnetz voran. So gaben die Stadtwerke Augsburg kürzlich den Startschuss für die Planungsphase, ab 2030 könnte hier Wasserstoff fließen.

Die Hamburger Energienetze sind sogar weiter: Südlich der Elbe sind 15 Kilometer des Hamburger Wasserstoffnetzes bereits im Bau. Die ersten 40 Kilometer sollen im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden. Bis 2031 soll das Wasserstoffnetz um weitere 20 Kilometer wachsen.

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