Eigentlich will die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD einen Rahmen für "die geordnete Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt" schaffen. Doch das sogenannte Gaspaket bereitet der Branche noch vor Inkrafttreten einiges Kopfzerbrechen.
Ungewisse Zukunft bei Netzanschlüssen
Zwar begrüßte beispielsweise der Stadtwerkeverband VKU, dass der Gesetzesentwurf keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vorsieht. Allerdings besteht ausgerechnet beim Thema Biogas reichlich Unsicherheit. Und das, obwohl die schwarz-rote Koalition im Gebäudebereich jetzt stark auf Biomethan, also aufbereitetes Biogas, setzt.
Denn das im März beschlossene Gaspaket, sprich die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), lässt zum Beispiel offen, ob und in welcher Form es eine Nachfolgeregelung geltender Netzanschlussprivilegien für Biomethananlagen gibt – ein für den Betrieb ganz entscheidender Kostenfaktor. Dies werde noch geprüft, heißt es dazu vom Bund.
BDEW sieht erheblichen Klärungsbedarf
Aus BDEW-Sicht bestehe erheblicher Klärungsbedarf. "Die aktuelle Übergangslösung ist nicht ausreichend, um für Anlagen- und Netzbetreiber Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen", kritisiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Verbandes, auf Anfrage.
Erik Ahnis, Partner bei Becker Büttner Held (BBH), betont gegenüber der ZFK, für potenzielle Netzanschlussanträge ab dem Kalenderjahr 2027 fehle es derzeit an einer Grundlage. Es genüge nicht, "wenn eine Entscheidung über Ob und Inhalt von Nachfolgeregelungen erst zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 erfolgt".
Eine Million Euro pro Kilometer
Auch wenn die Spannbreite zwischen den einzelnen Projekten groß ist, kostet ein Netzanschluss grob rund eine Million Euro pro Leitungskilometer. Diese Kosten trägt typischerweise zu 75 Prozent der Netzbetreiber und zu 25 Prozent der Anlagenbetreiber. Eine Ausnahme bilden etwa kurze Anschlüsse bis zu einem Kilometer, die für Anlagenbetreiber bei 250.000 Euro gedeckelt sind.
Sollte die EnWG-Novelle umgesetzt werden, käme dies dem Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte gleich.
Einer der führenden Anlagenbauer und -betreiber, Envitec Biogas, warnt in einer Mitteilung sogar: "Sollte die EnWG-Novelle umgesetzt werden, käme dies dem Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte gleich." CFO Jörg Fischer zufolge mutet der von der Regierung jüngst noch verkündete Ausbau von grünen Gasen "fast schon absurd" an.
Knappes Gut, üppig eingeplant
Die Regierung hat im März eine Reihe von neuen Gesetzen auf den Weg gebracht. Neben dem Gaspaket beschloss das Kabinett auch Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), dem Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), populär geworden als Heizungsgesetz.
Mit den GMG-Eckpunkten kündigten CDU/CSU und SPD auch an, eine Biotreppe sowie eine Grüngasquote an. Das Ziel: Auch in Zukunft sollen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese zunehmend grünes Öl oder Gas nutzen. Allerdings wird etwa Biomethan selbst unter günstigen Bedingungen absehbar knapp sein, warnen Wissenschaftler.
BBH drängt: "besser heute als morgen"
Dabei sind die Bedingungen momentan alles andere als günstig. Angesichts der Regierungsziele seien "zahlreiche weitere Neuanschlüsse erforderlich", führt BBH-Partner Ahnis aus. Aber um diese auch 2027 zu gewährleisten, "bedarf es besser heute als morgen eines verlässlichen Rechtsrahmens".
BDEW-Chefin Andreae betont, dass Biomethan ein wichtiger Baustein für Klimaschutz und Versorgungssicherheit sei, und im Gegensatz zu Wind- und Solarenergie auch bei Windflauten und bedecktem Himmel verfügbar, speicherbar und damit saisonal und flexibel in allen Sektoren einsetzbar, insbesondere auch zur Verstromung.
Ein "Widerspruch" und Irritationen
Schon im März wies beispielsweise das Hauptstadtbüro Bioenergie auf einen "Widerspruch" bei grünen Gasen in den Gesetzesplänen hin. Auch die GMG-Eckpunkte selbst hatten bereits für Irritationen darüber gesorgt, was später tatsächlich Bestandteil des GMG sein soll und was nicht.
Mit dem Gaspaket will Schwarz-Rot auch das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket in nationales Recht umsetzen. Von der EnWG-Novelle werden vor allem Gasnetzbetreiber betroffen sein. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammengefasst.



