Stromnetze sind die Autobahnen der Energie. Da in Süddeutschland Kernkraftwerke stillgelegt werden, bekommen die Netze eine höhere Wertigkeit, da sie den im Norden erzeugten Windstrom gen Süden in die großen Verbrauchszentren leiten.

Stromnetze sind die Autobahnen der Energie. Da in Süddeutschland Kernkraftwerke stillgelegt werden, bekommen die Netze eine höhere Wertigkeit, da sie den im Norden erzeugten Windstrom gen Süden in die großen Verbrauchszentren leiten.

Bild: © Michael Raubold/Amprion

Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 bestätigt. BNetzA-Präsiedent Jochen Homann, erklärte dazu: „Gegenüber dem letzten Netzentwicklungsplan blicken wir nun weiter in die Zukunft. Die bisherige Planung erweist sich dabei einmal mehr als tragfähig, weiterer Netzausbau für ein klimaneutrales Zielnetz wird absehbar notwendig sein.“

Er ergänzt: „Wir können bei der Planung des Stromnetzausbaus schnell auf die weitere Intensivierung des Klimaschutzes reagieren. Wir haben uns im Netzentwicklungsplan auf die Szenarien mit den intensiveren Erneuerbaren-Zielen fokussiert und bereiten auch für die neuen Offshore-Ziele den Weg.“
 

Bestätigte Leitungen im Detail

Der bestätigte Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan rund 1.000 Kilometer zusätzlicher Trassen sowie Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

Die Bundesnetzagentur bestätigt im Zusammenhang mit Offshore Wind zwei Projekte, bei denen mittels sogenannter Multi-Terminal-Technik erstmals Gleichstromleitungen mit einer Leistung von zwei Gigawatt untereinander vernetzt werden können. Durch den Einsatz dieser Technik anstelle einzelner Punkt-zu-Punkt-Verbindungen kann Stromnetzausbau effizienter und kostengünstiger realisiert werden.

Die Bundesnetzagentur bestätigt insgesamt 28 neue leitungsbezogene Ausbaumaßnahmen im Stromnetz. Diese Maßnahmen sind unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig.

Zusätzliche Gleichstromverbindungen sollen Transportkapazitäten ergänzen

Bestätigt werden zwei zusätzliche Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Korridore. Ein Korridor verläuft zwischen Rastede (Niedersachsen) und Bürstadt (Hessen). Eine weitere Gleichstromverbindung ist zwischen Heide (Schleswig-Holstein) und Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern) zu errichten. Auf diese Weise werden bestehende Transportkapazitäten sinnvoll ergänzt, um Windstrom von See und aus Norddeutschland zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren, wo Bedarf besteht.

Um darüber hinaus bereits jetzt Vorsorge zu treffen für eine schnelle Umsetzung des Weiteren, sich aus dem Ziel der Klimaneutralität ergebenden Netzausbaubedarfs, sei es angebracht, in die Planung der bereits im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommenen und der in diesem Netzentwicklungsplan neu bestätigten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme Leerrohre für potentielle weitere Systeme mit einzubeziehen, sofern dadurch im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren keine nennenswerten Verzögerungen ausgelöst werden.

Neben dem neu bestätigten Korridor zwischen Rastede und Bürstadt kommen hierfür die bereits im NEP 2019-2030 erstmals bestätigten Vorhaben zwischen Wilhelmshaven und der Region Hamm sowie zwischen Heide und Polsum in Betracht.

Offshore-Anbindungssysteme

Für die Anbindung von Offshore-Windparks hält die Bundesnetzagentur im Vergleich zu den bisherigen Planungen elf weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2040 für erforderlich.

Damit können, wie derzeit im Windseegesetz vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt Offshore-Winderzeugung von 40 GW angebunden werden. Zukünftig werden sich diese Ziele erhöhen, bestehende Anbindungssysteme beschleunigt werden und weitere Anbindungssysteme hinzukommen.

Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bedarfsermittlung ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus.

In dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur gut 300 Stellungnahmen. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidung geprüft. Die Bundesnetzagentur begleitete die Konsultation zudem mit zwei Informationsveranstaltungen.

Zusammen mit dem Netzentwicklungsplan wurde auch der Umweltbericht konsultiert. Die Veröffentlichung des Umweltberichts zum Bundesbedarfsplan ist für die erste Jahreshälfte geplant. Den weiteren Bedarf gilt es, bis 2023 im nächsten Netzentwicklungsplan anhand der von der Bundesregierung angekündigten Weichenstellungen zu ermitteln.

Bestätigte Projekte möglichst schnell verankern

«Den Fahrplan für den Ausbau erneuerbarer Energien hat die neue Bundesregierung noch einmal deutlich beschleunigt», erklärten die Unternehmen. «Deswegen müssen die nun bestätigten Projekte möglichst schnell (schon 2022) im Bundesbedarfsplan verankert werden.» Zudem müsse der jetzt bestätigte NEP zügig weiterentwickelt werden.
 

Ingrid Nestle, Bundestagsabgeordnete und Mitglied der Grünen-Fraktion erklärte dazu, dass der Umbau und Ausbau der Stromnetze für die Energiewende dringend notwendig sein. "Der Ausbau der Stromnetze spart deutlich Kosten im Vergleich zu den Kosten, die der Gesellschaft durch die Netzengpässe entstehen. Ich spreche mich dafür aus, dass die Produktion von grünem Wasserstoff vorwiegend in Norddeutschland und damit vor den großen Netzengpässen stattfindet. Der Wasserstoff kann durch ein zügig zu erstellendes Backbone-Netz in Richtung Süden transportiert werden", so Nestle.

100 Prozent Erneuerbare beim aktuellen Ausbau berücksichtigen

Nachdem man mit der Koalition eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren beschlossen habe, müsse damit auch eine Beschleunigung des Netzausbaus einhergehen, die in diesem Netzentwicklungsplan noch nicht abgebildet werden konnte. "Wir arbeiten daran, zügig solide Erkenntnisse über den Bedarf an Stromleitungen für 100 Prozent Erneuerbare zu gewinnen. In der Zwischenzeit gilt es zu vermeiden, dass Leitungen absehbar zu klein geplant werden.

Mindestens für die jetzt startenden Projekte muss gelten: Die Leitungen werden gleich für den Bedarf von 100 Prozent Erneuerbaren ausgebaut und es kommt nicht in ein paar Jahren ein zweites Projekt an gleicher Stelle.“ (dpa/sg)

NEP 2021 – 2035

Hintergrund

Der Netzentwicklungsplan (NEP) Strom wird alle zwei Jahre überarbeitet. Er beschreibt den langfristigen Bedarf für die Entwicklung des Höchstspannungsnetzes. Die Umsetzung der Projekte wird anschließend im Bundesbedarfsplan gesetzlich verankert. Der jüngste wurde 2021 verabschiedet.

Der neue NEP reicht von 2021 bis 2035. Er umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan rund 1000 Kilometer zusätzliche Trassen sowie Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen. «Mit der Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass immer mehr Strom aus erneuerbarer Energie ins Netz eingespeist und transportiert werden kann», hieß es von den Betreibern.

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