Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) laufen nicht starr durch, sondern passen sich flexibel an Strommarkt und Restlast an. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Kurzanalyse des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK). Grundlage sind repräsentative Einspeiselastgänge von rund 0,7 Gigawatt (GW) elektrischer KWK-Leistung aus dem Jahr 2025, schwerpunktmäßig aus der kommunalen Fernwärme und Arealversorgung.
Demnach werden weniger als 0,5 Prozent des KWK-Stroms in Stunden mit nicht positiven Börsenpreisen erzeugt. KWK-Anlagen orientieren sich damit klar am Strommarkt und seien "definitiv keine Dauerläufer mehr", so der Verband. Vielmehr erzeugen sie Strom überwiegend dann, wenn erneuerbare Energien die Nachfrage nicht decken und konventionelle Kraftwerke zur Restlast benötigt werden.
Für die Auswertung wurden die Erzeugungsdaten mit Restlastdaten aus dem SMARD-Portal der Bundesnetzagentur abgeglichen. Der B.KWK leitet daraus ab, dass ein weiterer Ausbau der KWK nicht erneuerbare Energien verdrängt, sondern vor allem ungekoppelte fossile Kraftwerke ergänzt.
Restlast bleibt – auch 2030
In einem Modell, das die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) bis 2030 berücksichtigt, zeigt die Analyse: Die zur Restlastdeckung benötigte Leistung bleibt nahezu unverändert gegenüber 2025, nur die Ausnutzungsdauer sinkt leicht.
Die Bundesnetzagentur weist in ihren Monitoring-Berichten darauf hin, dass zusätzliche steuerbare Kapazitäten und Flexibilität bis 2030 entscheidend bleiben, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Mit Blick auf die zunehmende Elektrifizierung der Wärme – insbesondere durch Wärmepumpen – steigt die Stromnachfrage in Wintermonaten, wenn erneuerbare Energien naturgemäß geringer verfügbar sind. Flexible Anlagen wie KWK könnten hier eine ergänzende Rolle spielen, um Lastspitzen abzufedern.
Wärmewende und KWK
Auch in dezentralen Wärmesystemen, wo keine Fernwärme verfügbar ist, können flexible KWK-Anlagen laut B.KWK zusätzliche Last durch Wärmepumpen ausgleichen, ohne erneuerbare Erzeugung zu verdrängen. Der Verband sieht KWK als volkswirtschaftlich sinnvolle Ergänzung für die Restlastdeckung und als Baustein für die Systemresilienz.
In welchem Ausmaß die KWK im künftigen Energiesystem zum Einsatz kommen soll, ist politisch umstritten. Die Denkfabrik Agora Energiewende etwa geht wie auch die Bundesnetzagentur davon aus, dass die Technologie eher eine "ergänzende Rolle" spielen wird, hauptsächlich in Szenarien mit hoher Elektrifizierung der Wärme und hohem Anteil volatiler Erzeugung.
Politische Forderungen des B.KWK
Aus den Erkenntnissen der Analyse leitet der B.KWK mehrere Forderungen ab: Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis mindestens zum Kohleausstieg 2038, Anpassung der Förderstruktur auf Leistungs- und Arbeitsprämien, Bonusregelungen für Grüngase und eine stärkere Berücksichtigung von Systemdienstleistungen wie Blindstrombereitstellung.
Auch der Stadtwerkeverband VKU hatte sich wiederholt für eine Verlängerung des KWKG und mehr Planungssicherheit für Investitionen eingesetzt. "Das KWKG ist das zentrale Instrument, um Investitionen in KWK‑Anlagen und Wärmenetze anzureizen", wird VKU‑Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Stellungnahme zitiert. Es brauche Rahmenbedingungen, in denen Stadtwerke flexibel agieren könnten.
Einordnung der Analyse
Die Kurzanalyse stützt sich auf 0,7 GW installierter Leistung – nur ein Teilbestand des gesamten KWK-Parks. Daher lassen sich Aussagen über die gesamte KWK-Infrastruktur nur eingeschränkt verallgemeinern.
Dennoch beleuchtet die Auswertung die Rolle der KWK als flexible Ergänzung zur Restlastdeckung und als Baustein für die Systemresilienz, gerade in einem zunehmend elektrifizierten und erneuerbar geprägten Energiesystem.



