Die Pfalzwerke-Tochter Pfalzsolar erhält ihren bisher größten Auftrag für eine schwimmende PV-Anlage. (Symbolbild)

Die Pfalzwerke-Tochter Pfalzsolar erhält ihren bisher größten Auftrag für eine schwimmende PV-Anlage. (Symbolbild)

Bild: © ungvar/AdobeStock

Photovoltaik und Solarenergie konnten im Jahr 2023 Ausbaurekorde verzeichnen. Die staatlcihe Förderung und weiterhin niedrige Erzeugerpreise sorgen für eine gute Wirtschaftlichkeit der Technologie. Dass der Trend auch im Jahr 2024 anhalten wird, prognostiziert das PV-Vertriebsunternehmen Natec. Dafür sollen vor allem vier Gründe entscheidend sein.

Zum einen sinke der Installationspreis für Solarenergie im Langzeittrend deutlich. 2023 war der durchschnittliche Preis für eine Photovoltaikanlage pro Kilowatt-Peak (kwp) – also für eine erzeugte Leistung eines Kilowatts unter bestmöglichen Bedingungen – laut Natec um fast 40 Prozent niedriger als noch 2011. Zwar kehrte sich die Entwicklung pandemiebedingt ab 2020 leicht um – jedoch sei das Preisniveau mittlerweile wieder unter die Werte von 2020 gesunken.

Senkung der Mehrwertsteuer

Zudem bleibt die EEG-Einspeisevergütung für Erzeuger trotz der angekündigten Sparmaßnahmen der Bundesregierung erhalten (Die ZfK berichtete). Derzeit beträgt die Vergütung für Anlagen mit bis zu 10 kWp, die ihre Energie nicht vollständig in das Netz einspeisen, noch 8,2 Cent pro kWh. Zwar wird mit Beginn zum 1. Februar 2024 die Degression der Einspeisevergütung wiederaufgenommen. Jedoch wird diese nun lediglich halbjährlich um ein Prozent gesenkt – vor 2022 war dies noch monatlich geschehen. 

Außerdem will auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Programm 442 mit 200 Mio. Euro für 2024 neu auflegen – eine Förderung, die ebenfalls nicht von der aktuellen Haushaltskrise des Bundes betroffen sein soll. Im vergangenen Jahr bezuschusste die Kreditanstalt damit PV-Anlagen in Verbindung mit einer Wallbox für e-Autos und einem Ladespeicher mit bis zu 10.200 Euro. Hinzu kommt eine Senkung der Mehrwertsteuer für PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp von 19 auf 7 Prozent.

PV-Pflichten der Länder

Ein drittes Indiz für den anhaltenden PV-Boom ist laut Natec die weiterhin große Nachfrage auf dem Markt. Tritt das geplante Solarpaket I in Kraft, beträgt das Ausbauziel für die Solarenergie im kommenden Jahr 14 GW. Das soll durchaus erreichbar sein. So planen laut einer Eon-Umfrage 2024 mehr als 1,2 Mio. Haushalte die Anschaffung einer PV-Anlage.

Hinzu kommen Vorgaben der öffentlichen Hand: In Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. Januar 2024 eine Pflicht für Solaranlagen für neue Nicht-Wohngebäude in Kraft, die in den folgenden Jahren auf neu errichtete Wohngebäude sowie bestehende Gebäude ausgeweitet wird, wenn im Falle von letzteren eine komplette Dachsanierung ansteht. NRW folgt damit den Vorbildern Baden-Württemberg sowie Berlin, Hamburg und Bremen, abgewandelte und abgeschwächte Varianten der "Solarpflicht" existieren auch schon in anderen Bundesländern. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat zudem beschlossen, dass neue Wohnhäuser ab dem 1. Januar 2024 "PV-ready" sein müssen, also über Vorrichtungen für PV-Anlagen verfügen müssen, und neue kommunale sowie Gebäude des Landes PV-Anlagen erhalten sollen.

Jahr der Balkon-PV-Anlagen

Zuletzt könnte 2024 laut Natec das Jahr der Balkonkraftwerke werden. Nicht nur werden die Steckersolar-Geräte künftig von herkömmlichen größeren PV-Anlagen getrennt betrachtet – auch soll ihre Anmeldung deutlich vereinfacht werden. Die erlaubte Einspeisung soll obendrein von den bisherigen 600 auf 800 Watt steigen, während die Obergrenze für die gesamte installierte Leistung bei 2000 Watt liegen soll. Netzbetreiber wären außerdem künftig verpflichtet, Anfragen zur Installation von PV-Anlagen innerhalb von vier Wochen zu beantworten, wenn deren Leistung 30 kWp nicht überschreitet.

Darüber hinaus will die Bundesregierung die gemeinsame Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern ermöglichen, die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Voraussichtlich im Januar wird die Regierungskoalition im Bundestag außerdem separat vom Solarpaket erstmals über den Gesetzesentwurf des Kabinetts beraten, Wohneigentümern und Mietern ein Anspruchsrecht für Balkonkraftwerke zuzugestehen. (jk)

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