Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

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Von: Carlo Weckelmann,
Consultant bei der
Horizonte-Group

Drei Jahre nach dem offiziellen Start von Redispatch 2.0 zeigt sich, dass viele Probleme weiterhin ungelöst bleiben. Trotz der Einführung neuer Prozesse und Technologien kämpfen Netzbetreiber nach wie vor mit Herausforderungen in der Umsetzung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sahen sich sogar gezwungen, den bilanziellen Ausgleich auch die Verteilnetzbetreiber in Pilotprojekten vorläufig auszusetzen, wie in der Mitteilung Nr. 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 7. Juli 2023 verkündet wurde. Das Redispatch-2.0-Regime, das ursprünglich entwickelt wurde, um Netzengpässe effizient zu steuern, ist nach wie vor mit Unsicherheiten und technischen Schwierigkeiten behaftet.

Aktueller Status: Herausforderungen trotz Übergangslösungen

Seit 2021 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, die Anforderungen des sogenannten Redispatch 2.0 zu implementieren. Insbesondere im Verteilnetz gibt es jedoch deutliche Schwierigkeiten, den bilanziellen Ausgleich ordnungsgemäß sicherzustellen. Während für direkt an Übertragungsnetze angeschlossene Anlagen das Planwertmodell erfolgreich angewendet wird, stagniert die Anwendung bei Verteilnetzbetreibern häufig. Pilotprojekte für die Umsetzung wurden zum 1. August 2023 beendet, und seither kommt die sogenannte "BDEW-Übergangslösung" zur Anwendung. Diese besagt, dass der bilanzielle Ausgleich wieder durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) der betroffenen Einspeisestelle erfolgt, wobei der Netzbetreiber einen Aufwendungsersatz zahlt.

Probleme bei der Digitalisierung und Kommunikation

Einer der zentralen Kritikpunkte ist die unzureichende Digitalisierung, die laut einigen Stimmen in der Branche das Zielmodell des Redispatch 2.0 momentan unmöglich macht. Dazu kommt die Komplexität der Kommunikationsprozesse zwischen den verschiedenen Marktrollen. Eine verbändeübergreifende Arbeitsgruppe des BDEW hat Anpassungen und Modifikationen der massengeschäftstauglichen Kommunikationsprozesse erarbeitet, aber viele Akteure klagen weiterhin über fehlende Rechtssicherheit und unklare Regelungen.

Das Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur

Um die bestehenden Probleme anzugehen, hat die BNetzA ein Festlegungsverfahren (BK6-23-241) eingeleitet. Dazu wurde am 26. September ein Eckpunktepapier der BNetzA veröffentlich. Dieses sieht unter anderem vor, das Planwertmodell schrittweise auf alle für Redispatch 2.0 wesentlichen Anlagen auszudehnen. Anlagen im Verteilnetz, die für das Netzengpassmanagement relevant sind, sollen bis spätestens 31. Dezember 2030 in das Planwertmodell überführt werden. Dabei wird angestrebt, den Wechsel schrittweise und transparent zu gestalten, um eine reibungslose Anpassung sicherzustellen. Gleichzeitig bleiben viele Anlagen, die voraussichtlich keine wesentliche Rolle im Redispatch spielen, im Prognosemodell.

Weitere Punkte des Eckpunktepapiers betreffen den Abrufprozess und die Zusammenführung von Marktrollen auf Seiten der Anlagenbetreiber.

Anpassungen im EnWG-Entwurf

Der Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 27. August 2024 sieht vor, dass der bilanzielle Ausgleich durch die Verteilnetzbetreiber bis 2032 ausgesetzt wird. Stattdessen soll der BKV den Ausgleich übernehmen, unterstützt durch klare Regulierungen der BNetzA. Diese Regelung soll die Komplexität reduzieren und ein robustes Verfahren etablieren, das für alle Marktteilnehmer verlässlich funktioniert.

Ausblick: Nächste Schritte und Anforderungen

Die nächsten Jahre werden entscheidend sein, um Redispatch 2.0 weiterzuentwickeln. Der BDEW und die BNetzA betonen dabei folgende Handlungsfelder:
1. Anpassung des Planwertmodells: Das Planwertmodell soll für alle relevanten Anlagen ausgeweitet werden.
2. Stärkung der Kommunikationsprozesse: Vereinfachte und flexiblere Kommunikationsprozesse sollen die Abstimmung zwischen Netzbetreibern und weiteren Marktpartnern verbessern. Hierzu werden die ÜNB um einen bundesweiten Vorschlag gebeten.
3. Anreize zur Datenqualität: Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche sollen durch ein Anreizsystem motiviert werden, rechtzeitig und fehlerfrei Daten zu Abrufen zu melden.

Fazit

Drei Jahre nach dem gesetzlichen Start zeigt sich, dass Redispatch 2.0 noch weit von einem stabilen und massentauglichen Betrieb entfernt ist. Die Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Datenkommunikation und des bilanziellen Ausgleichs, bleiben bestehen. Die Horizonte-Group will daher weiterhin eng mit den Akteuren der Energiewirtschaft zusammenarbeiten, um praxisnahe Lösungen für eine erfolgreiche Umsetzung von Redispatch 2.0 zu entwickeln. (sg)

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