Der Regelarbeitsmarkt könnte Bilanzkreisverantwortlichen nun wieder deutlich größere Sorgen bereiten.

Der Regelarbeitsmarkt könnte Bilanzkreisverantwortlichen nun wieder deutlich größere Sorgen bereiten.

Bild: © Jason Blackeye/unsplash

Die Preisobergrenze am Regelarbeitsmarkt ist gefallen und sofort sind Grenzpreise von fast 100.000 Euro pro MWh wieder da.

Gleich in der ersten Zeitscheibe (0 bis 4 Uhr) kletterte der bezuschlagte Grenzpreis für negative Sekundärregelleistung auf 35.000 Euro pro MWh. Für positive Sekundärregelleistung waren es 32.000 Euro. In der vierten Zeitscheibe (12 bis 16 Uhr) blinkten dann erstmals wieder in der negativen Sekundärregelleistung 99.999,99 Euro pro MWh auf – die technisch mögliche Obergrenze.

Minutenreserve mit Reihe von Extrempreisen

Noch deutlicher machte sich der Wegfall des bis dahin gültigen Limits von 9.999,99 Euro pro MWh in der Minutenreserve bemerkbar. In vier der fünf beendeten Zeitscheiben wurden für die positive Minutenreserve Grenzpreise von 99.999,99 Euro pro MWh bezuschlagt. Die sechste Zeitscheibe (20 bis 24 Uhr) war bei Redaktionsschluss noch offen.

Mit Sekundärregelleistung ist die Bereitstellung kurzfristiger Regelenergie zum Ausgleich von Netzschwankungen gemeint. Diese wird im Normalfall von gut regelbaren und vollautomatisch schaltbaren Kraftwerken wie Pumpspeicherkraftwerken oder Gasturbinen erbracht. Dauern die Netzschwankungen länger als 15 Minuten, löst die Minutenreserve die Sekundärregelleistung ab.

Bundesgerichtshof kippt Obergrenze

Nicht alle bezuschlagten Gebote werden automatisch abgerufen. Bei Grenzpreisen ist dies sogar die Ausnahme. Trotzdem sind sie ein Indikator dafür, wie es um den Regelarbeitsmarkt bestellt ist, sprich, wie hart der Wettbewerb ist und wie teuer es für die Bilanzkreisverantwortlichen wird, sollten diese auf Regelenergie angewiesen sein. Auf sie werden Regelenergiepreise in Form von Ausgleichsenergiekosten am Ende umgelegt.

Vor gut einer Woche hatte der Bundesgerichtshof nach Klage des Kraftwerkbetreibers Uniper die Preisobergrenze per Eilbeschluss gekippt. In der Folge befürchtete etwa Jürgen Grohmann vom Direktvermarkter Baywa Re, dass Bilanzkreisverantwortliche bald wieder "Fantasiepreise" bezahlen müssten. (Die ZfK berichtete.)

Obergrenze als Notfalllösung

Der im November 2020 neu eingeführte, vom Leistungsmarkt getrennte Regelarbeitsmarkt hatte von Beginn an unter geringer Liquidität und großer Marktmacht einzelner Akteure gelitten. Als Notfalllösung hatte die Bundesnetzagentur daraufhin eine Preisobergrenze von 9.999,99 Euro pro MWh angeordnet. (aba)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper