Knapp 15.900 Euro pro Megawattstunde müssen betroffene Bilanzkreisverantwortliche in der Spitze als Ausgleichsenergiepreise für den Monat Dezember bezahlen.

Knapp 15.900 Euro pro Megawattstunde müssen betroffene Bilanzkreisverantwortliche in der Spitze als Ausgleichsenergiepreise für den Monat Dezember bezahlen.

Bild: © Federico Gambarini/dpa

Rolle rückwärts am Regelarbeitsmarkt. Knapp ein Jahr nach Einführung einer Preisobergrenze von knapp 10.000 Euro pro MWh hat der Bundesgerichtshof die Regelung wieder gekippt. Das teilten die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland auf der Seite Regelleistung.de mit.

Demnach ist die Obergrenze von 20. Januar an vorerst Geschichte. Dann sind wieder Gebote im fünfstelligen Eurobereich möglich. Die technische Grenze liegt bei 99.999,99 Euro pro MWh.

Uniper gewinnt

Damit ist vorerst Kraftwerksbetreiber und Regelenergieanbieter Uniper als Sieger hervorgegangen. Er hatte gegen die Preisobergrenze geklagt. Diese passe nicht in den "Energy Only"-Markt, in dem sich die Unternehmen bewegen müssten, erklärte das Unternehmen auf ZfK-Anfrage.

Uniper setzte sich damit auch gegen die Bundesnetzagentur durch. Die Behörde hatte vergangenen Winter inmitten extrem hoher Abruf- und Ausgleichspreise den Einzug einer Obergrenze angeordnet. Seit 19. Januar 2020 war diese gültig.

Hauptsacheverfahren steht aus

Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs handelt es sich um einen Eilbeschluss. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Es könnte also durchaus sein, dass die Preisobergrenze am Ende doch rechtmäßig ist.

Auch ist unklar, wann der Bundesgerichtshof abschließend entscheidet. Möglicherweise erst dann, wenn der im Aufbau befindliche europäische Regelarbeitsmarkt den deutschen bereits abgelöst hat. Ob dieser dann künstliche Preisobergrenzen vorsieht, ist noch nicht abschließend geklärt.

Gemischte Reaktionen

Die Einführung einer Preisobergrenze hatten viele Marktteilnehmer vor einem Jahr als notwendige Übergangslösung begrüßt.

Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche hatten sich zuvor alarmiert gezeigt angesichts der geringen Liquidität, hohen Anbieterkonzentration sowie extremer Preisausschläge im neu geschaffenen Regelarbeitsmarkt.

Baywa Re fürchtet wieder "Fantasiepreise"

Insofern fielen die Reaktionen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs eher gedämpft aus. "Das ist eine sehr schlechte Nachricht für alle Bilanzkreisverantwortlichen, die nun wieder für Fantasiepreise eines dysfunktionalen Regelenergiemarktes bezahlen müssen", kommentierte Jürgen Grohmann vom Direktvermarkter Baywa Re, der die Einführung einer Preisobergrenze begrüßt hatte.

"Besonders betroffen sind die unabhängigen Direktvermarkter, die nicht über große Regelenergieportfolios verfügen." Sie seien ohnehin schon durch mangelnde Transparenz über die Regelenergieabrufe benachteiligt.

Obergrenze als "mildestes Mittel"

Auch Energiehändler E2M hatte die festgesetzte Preisobergrenze in der Vergangenheit stets als "mildestes Mittel" zum Ausgleich zwischen den Interessen von Regelenergieanbietern und bilanzkreisverantwortlichen Direktvermarktern begrüßt.

"Daher nehmen wir die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis", sagte Kurt Kretschmer, der bei E2M für Energiepolitik zuständig ist.

"Sehen uns ausreichend gewappnet"

In der aktuellen volatilen Marktphase seien abgerufene Arbeitspreise oberhalb der alten Preisobergrenze an vereinzelten Tagen nicht auszuschließen, prognostiziert Kretschmer. "Mit unserem großen steuerbaren Erzeugungsportfolio und unserer diversifizierten Marktstrategie sehen wir uns aber ausreichend bis zur Einführung des europäischen Regelenergiemarktes gewappnet." (aba)

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