Aus für Preisobergrenze: Wie es am Regelarbeitsmarkt jetzt weitergeht
Der Bundesgerichtshof kippt die Regelung vorerst. Die Reaktionen in der Branche fallen gemischt aus.
Rolle rückwärts am Regelarbeitsmarkt. Knapp ein Jahr nach Einführung einer Preisobergrenze von knapp 10.000 Euro pro MWh hat der Bundesgerichtshof die Regelung wieder gekippt. Das teilten die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland auf der Seite Regelleistung.de mit.
Demnach ist die Obergrenze von 20. Januar an vorerst Geschichte. Dann sind wieder Gebote im fünfstelligen Eurobereich möglich. Die technische Grenze liegt bei 99.999,99 Euro pro MWh.
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