Auf der Leitveranstaltung des BDEW für die Netzwirtschaft, dem „Treffpunkt Netze 2024“, diskutierten Philipp Nimmermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung über den aktuellen Stand und die nächsten notwendigen Schritte beim Netzausbau.
In seinem Eingangsimpuls betonte Philipp Nimmermann die enormen Schritte, die bereits in Richtung Klimaneutralität gemacht wurden: „Wir können wirklich stolz sein und davon sprechen, dass die Energiewende eine Erfolgsgeschichte ist. Wir sehen, wie weit wir schon gekommen sind, wir sind dem 80-Prozent-Ziel schon sehr nahe und ich gehe fest davon aus, dass wir es bis 2030 vollständig erreichen werden.“
Viel ist schon geschafft, viel ist noch zu tun
Ein großes Lob, das der Staatssekretär mit dem Hinweis abschloss, dass die unterschiedliche Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Ausbau der Netze ein Problem darstelle. „Wir alle wissen, dass die Energiewende im weitesten Sinne in den Verteilnetzen stattfindet. Die unterschiedliche Synchronität, die wir derzeit haben, ist eine enorme Herausforderung.“
Eine Einschätzung, die Kerstin Andreae teilt. „Wir brauchen eine Verständigung zwischen Politik, Regulierungsbehörde und Branche bei der die Frage, welche Schritte notwendig sind und wie wir diese priorisieren, im Vordergrund stehen muss. Je besser wir priorisieren, desto schneller werden wir das gemeinsame Ziel erreichen.“
„Es wird uns auf die Füße fallen“
Die Brisanz dieser Frage verdeutlichte Andreae am Beispiel des 15. Mai dieses Jahres, an dem besonders viel Sonnenlicht für negative Strompreise sorgte. Auf den ersten Blick ein Erfolg, auf den zweiten eine kritische Situation. Zum einen muss der Staat die Differenz zur Marktprämie ausgleichen, was extrem teuer ist, zum anderen konnten die Netze die Mengen nicht mehr abtransportieren.
„Es ist wie im Straßenverkehr, auch da schalten wir Ampeln dazwischen, damit nicht alle Autos immer in die Straße reinfahren können. Man steuert es. Und darüber müssen wir jetzt diskutieren, denn wenn es uns nicht gelingt, das zu regeln, wird es uns im nächsten Jahr auf die Füße fallen. Wir brauchen das Gesetz dafür.“
Das Gesetz ist auf dem Weg
Das Problem ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bewusst, wie der Staatssekretär versicherte. „Das Gesetz kommt“, sagte Nimmermann, wies aber auch darauf hin, dass es selbst bei schnellstmöglicher Verabschiedung nur für Neuausschreibungen gelten werde. Seine volle Wirkung könne es also noch nicht im Jahr 2025 entfalten, sondern voraussichtlich erst in den Jahren danach. (hb)




