Der rasante Solarausbau stellt Stromnetzbetreiber immer häufiger vor Herausforderungen. Die hohen Einspeisemengen von PV-Anlagen im Sommer, vor allem in der Mittagszeit, überlasten die Netze und sorgen auf dem Strommarkt für negative oder Null-Preise. Immer häufiger müssen kurzzeitig auch Anlagen abgeregelt werden. Gerade bei kleineren Dachanlagen ist dies jedoch nicht möglich.
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), hat dafür in einem Beitrag im "Tagesspiegel Background" nun eine Lösung vorgeschlagen. So sollte die Wirkleistungsbegrenzung auf 70 Prozent für PV-Anlagen bis 25 Kilowatt (kW) wieder neu eingeführt werden. Diese Regelung war erst in der Energiekrise 2022 abgeschafft worden.
Drei Prozent Ertragseinbußen
Die Wirkleistungsbegrenzung sollte die Netze entlasten. Sie sah vor, dass PV-Anlagen bei 70 Prozent ihrer potenziellen Leistung gebremst wurden. Dies würde nur zu Ertragseinbußen von etwa drei Prozent an erzeugtem Strom im Jahr führen, so Andreae.
Gleichzeitig müssten die Netze nicht so ausgebaut werden, dass sie auch die hohe Einspeisung in Spitzenzeiten aufnehmen können. Dies wäre ein "enormer und kostenintensiver Aufwand für sehr wenig zusätzlichen Strom", argumentiert die Verbandsvertreterin.
Entfall bei Fernsteuerbarkeit
Als weiteres Instrument schlägt der BDEW zudem eine Absenkungder Schwelle für die Steuerbarkeitvon Erneuerbaren-Anlagen durch die Netzbetreiber von 25 kW auf 7 kW vor. Dann würden nicht nur große Freiflächenanlagen, sondern auch Dach-PV-Anlagen größerer Gewerbeimmobilien darunterfallen.
Bei Neuanlagen mit mehr als 7 kW sollte die verpflichtende Wirkleistungsbegrenzung auf 70 Prozent aber entfallen, sobald eine reale Fernsteuerbarkeitder Anlage möglich sei, so Andreae weiter. Dafür müssten aber noch die Rahmenbedingungen für den schnelleren Hochlauf intelligenter Messsystem verbessert werden.
Mehr Direktvermarktung
Auch könne eine Pflicht zur Direktvermarktung für Neuanlagen bereits ab einer installierten Leistung von mehr als 25 kW zu mehr Systemdienlichkeit bei Erneuerbaren-Anlagen führen. Eine ähnliche Regelung hatte die Bundesregierung bereits in ihrer "Wachstumsinitiative" angekündigt. Preissignale könnten dann mehr Anreize geben, den Strom bei Negativpreisen nicht in das Netz einzuspeisen, sondern selbst zu verbrauchen oder einzuspeichern.
Damit der Anlagenbetreiber dadurch keinen finanziellen Nachteil erleidet, soll laut BDEW das aktuelle Fördermodell von einem Marktmengenmodell abgelöst werden. Für dieses Modell setzt sich auch der Erneuerbaren-Verband BEE ein. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium bevorzugen derzeit aber wohl eine grundlegendere EEG-Reform, bei der die Erneuerbaren in einen eigenen Kapazitätsmarkt überführt werden sollen. (jk)



