Nein, die Länder dieser beiden Herren haben das Kommunale Wärmeplanungsgesetz noch nicht in Landesrecht umgeesetzt: Sachsens Michael Kretschmer (links) und Bayerns Markus Söder.

Nein, die Länder dieser beiden Herren haben das Kommunale Wärmeplanungsgesetz noch nicht in Landesrecht umgeesetzt: Sachsens Michael Kretschmer (links) und Bayerns Markus Söder.

Bild: © Hendrik Schmidt/dpa

Von Ariane Mohl

Wenn für die SPD-Alleinregierung im Saarland am Mittwoch alles glattläuft, wird das kleinste Flächenland der Republik das nächste Bundesland sein, das das kommunale Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Landesrecht umsetzt. Dann gibt es für die 52 Gemeinden und sechs Gemeindeverbände Rechtssicherheit. Diese müssen dann bis spätestens Mitte 2028 ihre Wärmepläne vorlegen.

Und wie sieht es bei den anderen Bundesländern aus? Eine ZfK-Umfrage zeigt: Bei der Umsetzung in Landesrecht kommen die Bundesländer unterschiedlich gut voran. Ein Überblick über die 13 Bundesländer und die drei Stadtstaaten jeweils in alphabetischer Reihenfolge:

Baden-Württemberg ist gewissermaßen Pionier bei der kommunalen Wärmeplanung. Im Zuge der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Herbst 2020 hat das Land als erstes deutsches Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für große Kreisstädte und Stadtkreise eingeführt. Nach Verabschiedung der Novelle zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz werden alle Städte und Gemeinden verpflichtet sein, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 soll es so weit sein. Von den 104 Kommunen, die bereits jetzt verpflichtet sind, haben 55 ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Von den 997 Kommunen, die noch nicht liefern müssen, haben immerhin 62 freiwillig einen Wärmeplan vorgelegt.

Bayern verfügt bis dato über kein eigenes Wärmeplanungsgesetz. Es ist geplant, Anfang 2025 die bundesrechtlichen Vorgaben in eine landesrechtliche Regelung zu überführen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium des Freistaats.

Untätig waren die bayerischen Kommunen allerdings nicht. Auch ohne eine gesetzliche Vorgabe haben sich nach Auskunft des Ministeriums bereits viele Städte und Gemeinden freiwillig auf den Weg hin zu einer kommunalen Wärmeplanung gemacht. Gut 600 bayerische Kommunen haben hierzu bis Ende des vergangenen Jahres eine Bundesförderung für die Erstellung eines Wärmeplans im Rahmen der ausgelaufenen Förderung nach Kommunalrichtlinie beantragt. Vor allem die acht großen Städte mit über 100.000 Einwohnern seien bereits sehr fortgeschritten.

Das Kabinett des Landes Brandenburg hat im Juli 2024 die Wärmeplanungsverordnung beschlossen – als nach eigenen Angaben erstes Flächenland.  

Auch Hessen gehört zu den Vorreitern bei der Wärmeplanung. Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind bereits seit dem 29. November 2023 durch Paragraf 13 des Hessischen Energiegesetzes zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Dies betrifft 59 Gemeinden. Zusätzlich hat eine Vielzahl von Gemeinden, die nicht unter diese Verpflichtung fallen, einen Antrag auf eine Förderung der Wärmeplanerstellung nach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. der Hessischen Energierichtlinie gestellt. Ein Großteil der Anträge wurde nach Angaben des zuständigen Ministeriums bereits bewilligt. 

Mecklenburg-Vorpommern hat noch kein eigenes Landesgesetz. Man befinde sich aber schon seit längerem in Gesprächen mit den relevanten Akteuren, teilt das zuständige Ministerium auf ZfK-Anfrage mit.

In Niedersachsen läuft aktuell die Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes, um die Vorgaben des Bundes-Wärmeplanungsgesetztes in Landesrecht umzusetzen. Ein Beschluss der Novelle ist für 2025 geplant.

Unabhängig davon haben die niedersächsischen Kommunen bereits einiges erreicht. Eine Abfrage durch die niedersächsische Klimaschutz- und Energieagentur hat ergeben, dass bereits alle verpflichteten Kommunen mit ihrer kommunalen Wärmeplanung begonnen haben, wobei etwa die Hälfte der Kommunen bereits an der Erstellung der Wärmepläne arbeitet, die andere Hälfte noch vorbereitende Arbeiten ausführt (Stand September 2024). 

Zehn der insgesamt 95 verpflichteten Kommunen haben an der Umfrage nicht teilgenommen. Darüber hinaus haben bereits über 170 noch nicht verpflichtete kleinere Gemeinden Bundesfördermittel für ihre jeweilige Wärmeplanung beantragt und größtenteils auch schon bewilligt bekommen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für ein Landeswärmeplanungsgesetz im August 2024 verabschiedet und dem Landtag übermittelt. Seitdem befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Auch hier haben erste Kommunen bereits mit der Wärmeplanung begonnen.

In Rheinland-Pfalz gibt es noch kein Wärmeplanungsgesetz. Der Entwurf zum Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz befindet sich aber aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Geplant ist, dass das Gesetz im Frühjahr 2025 in Kraft tritt.

Auch im Saarland befindet sich das Thema Wärmeplanung noch im Verfahren. Die erste Lesung des Gesetzes hat am 10. Juli 2024 stattgefunden. Voraussichtlich diesen Mittwoch soll das Gesetz final verabschiedet werden.

Auch in Sachsen wird noch an einer Verordnung zur Wärmeplanung gearbeitet. Diese soll "so schnell wie möglich" verabschiedet werden, heißt es aus Dresden. Das Problem dabei: Noch fehlt dem Freistaat eine neue Landesregierung mit Parlamentsmehrheit.

Sachsen-Anhalt erarbeitet ebenfalls gerade das Landesgesetz zur Wärmeplanung. Es soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Mindestens 95 von 218 Kommunen in Sachsen-Anhalt sind nach Ministeriumsangaben allerdings bereits dabei, Wärmepläne zu erstellen. Zu den Vorreitern bei den größeren Städten im Land gehört Halle (Saale). Hier soll der kommunale Wärmeplan bereits bis Ende 2025 fertiggestellt sein – und damit deutlich vor der gesetzlich festgelegten Frist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Schleswig-Holstein hat bereits seit 2017 ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz, in dem seit 2021 auch Inhalte zur Wärmeplanung geregelt sind. Dieses ist zuletzt am 2. Dezember 2021 novelliert worden. Zurzeit wird das EWKG ein weiteres Mal novelliert. Das Ziel der Landesregierung ist ein Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2025.

Die Ober-, Mittelzentren und Unterzentren mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums (in Summe 35 Gemeinden) sollen bereits bis zum 31. Dezember 2024 den aufgestellten Plan vorlegen. Die Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung (Summe 43 Gemeinden) sollen bis zum 31. Dezember 2027 einen Plan vorlegen.

Thüringen wiederum ist schon einen Schritt weiter als viele andere Länder. Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesgesetzes wurde am 13. Juni 2024 vom Landtag beschlossen.

Anders ist die Situation in den Stadtstaaten, die kein eigenes Gesetz oder eine Verordnung benötigen, das Thema aber natürlich auch angehen wollen. So will die Hauptstadt Berlin bereits Anfang 2026 einen Wärmeplan vorlegen. 

Auch Bremen und Bremerhaven haben bereits mit der Erstellung des Wärmeplans begonnen. Grundlage ist hier der Abschlussbericht der Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen". Diese hatte sich bereits im Dezember 2021 dafür ausgesprochen, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Ende 2025 soll der Plan dann vorliegen.

Hamburg kann bereits mit ersten Ergebnissen punkten. Im Februar dieses Jahres wurde die Wärmenetzeignungskarte veröffentlicht. Diese gibt Auskunft darüber, für welche Gebiete eine Versorgung über ein Wärmenetz künftig in Betracht kommen könnte. Zusätzlich gibt es ein Wärmekataster. Voraussichtlich Ende 2024 sollen erste Zwischenergebnisse in Bezug auf Gebäudewärme vorliegen, heißt es aus der Hansestadt.

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